WiEReG und Meldung

Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer

Das wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (kurz WiEReG) ist die rechtliche Grundlage für das Register der wirtschaftlichen Eigentümer. Das Inkrafttreten des Gesetzes war am 15. Jänner 2018. Es betrifft die Meldungen über das Unternehmensserviceportal (USP www.usp.gv.at = zentrale Internetportal der Republik Österreich für Unternehmen) an das Register. Erstmalige Meldungen sind bis 01. Juni 2018 abzugeben.

Was genau enthält das Register?

Im Register enthalten sind Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer und Eigentümerinnen von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts. Zweck dieser Datenerfassung ist die Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Durch die Feststellung von wirtschaftlichen Eigentümern soll es kriminellen Personen und Organisationen erschwert werden, mit dem kriminell erlangten Vermögen zu wirtschaften.

Einsicht in das Register ab 02. Mai 2018

Eine öffentliche Einsicht in das Register ist nicht vorgesehen, da diese dem Datenschutz widerspricht. Vielmehr wird eine automatische Einsicht für alle Unternehmen freigeschalten, welche Sorgfaltspflichten zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung anwenden müssen.

Das sind:

  • Bilanzbuchhalter und Personalverrechner
  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Kredit- und Finanzinstitute
  • Immobilienmakler
  • Rechtsanwälte und Notare
  • Unternehmensberater
  • Versicherungsvermittler

Was ist ein wirtschaftlicher Eigentümer?

Das ist die natürliche Person, welche einer Gesellschaft oder einer Stiftung wirtschaftlich zugerechnet werden kann. Darunter fallen natürliche Personen, die bei AGs und GmbHs direkt oder indirekt mit mehr als 25 Prozent beteiligt sind. Es werden jene Personen erfasst, die tatsächlich Kontrolle ausüben: Also bei Treuhandverhältnissen die Treugeber, bei Privatstiftungen die Stifter und bei Vereinen die Obmänner.

Rechtsträger

356.000 Rechtsträger sind verpflichtet ihre wirtschaftlichen Eigentümer an das Register zu melden.

Ein Auszug der Rechtsträger:

  • OG, KG, AG, GmbH
  • Sparkassen
  • Europäische Gesellschaften (SE)
  • Vereine
  • Privatstiftungen
  • Fonds
  • Trusts & trustähnliche Vereinbarungen (wenn sie vom Inland aus verwaltet werden)

Wie läuft die Meldung ab?

Die Meldung der Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer an das Register erfolgt selbständig auf elektronischem Weg über das USP. Dadurch wird jeder Rechtsträger eindeutig identifiziert. Es besteht auch die Möglichkeit die Meldung durch einen Vertreter (Steuerberater, Rechtsanwalt, usw.) durchführen zu lassen.

  • Bei wirtschaftlichen Eigentümern mit Hauptwohnsitz im Inland erfolgt automatisch ein Abgleich mit dem Zentralen Melderegister (ZMR).
  • Bei obersten Rechtsträgern (=liegt vor, wenn ein indirekter wirtschaftlicher Eigentümer Kontrolle ausübt) mit Sitz im Inland erfolgt automatisch ein Abgleich mit dem Firmenbuch, Vereinsregister und Ergänzungsregister für sonstige Betroffene.

Ausnahmen der Meldung

  • Wo es bereits öffentliche Register gibt, sind umfangreiche Befreiungen von der Meldepflicht vorgesehen.
  • OGs, KGs müssen nicht melden, wenn alle persönlich haftenden Gesellschafter natürliche Personen sind.
  • Bei GmbHs entfällt die Meldepflicht, wenn alle Gesellschafter natürliche Personen sind.

Quellen: BMF, USP, WKO

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