Förderungen für Betriebe aufgrund der Coronavirus-Situation in Österreich

Stadt und Wirtschaftskammer Wien leisten akut einen Zuschuss in Höhe von jeweils 10 Millionen EUR in den „Notlagenfonds der Wirtschaftskammer Wien“, der eigens für Krisensituationen eingerichtet wurde.

Damit stehen Wiener EPUs und Kleinstunternehmen, die durch die globale Coronavirus-Pandemie in Not geraten sind, in Summe 20 Millionen Euro als Soforthilfe zur Verfügung. Aus diesem Notlagenfonds können Ein-Personen- und Kleinst-Unternehmen (bis zu 10 MitarbeiterInnen) bei starker Betroffenheit (Umsatzrückgang > 50%) eine Unterstützung erhalten.

(ABER: Anträge werden erst ab 1.4.2020 geprüft)

Kredite

Maßnahmenpaket für Tourismus- und Freizeitwirtschaft:

(Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus gemeinsam mit Österreichischer Hotel und Tourismusbank)

(https://www.oeht.at/produkte/coronavirus-massnahmenpaket-fuer-den-tourismus/)

  1. Keine Dokumente und Unterlagen im Original wegen rascher und unkomplizierter Abwicklung der Förderungsmaßnahmen (Online-Einreichung)
  2. Wer kann gefördert werden? Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
  3. Was bekommt man? Bundeshaftung i.H.v. 80% für Überbrückungsfinanzierungen mit einer Laufzeit von 36 Monaten für Fremdkapital, ohne Eigenkapitalhinterlegung
  4. Höhe der Haftungssumme: max. 400.000 €
  5. Rückzahlungsmodalitäten zwischen Unternehmer und Hausbank frei zu vereinbaren
  6. Voraussetzung: Erwarteter Rückgang der Umsatzerlöse von mindestens 15% gegenüber Vorjahr

Benötigte Unterlagen für Antrag (Bewilligungsprozess: 3 Werktage):

Zusätzlich zum Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Betriebsbeschreibungsbogen
  • Verpflichtungserklärung
  • Beilage Förderungsansuchen „Coronavirus-Maßnahmenpaket“
  • Jahresabschluss 2018 oder aktueller

aws Garantie: Überbrückungsgarantie

(https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/)

Erleichterung der Finanzierung von Betriebsmittelkrediten von Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftrags-, Lieferungsausfälle oder sonstige Marktänderungen aufgrund der „Coronavirus-Krise“ beeinträchtigt ist.

Mit der aws Garantie bekommen Finanzierungsgeber erforderliche Sicherheiten und Unternehmen bekommen einen Kredit.

Garantiequote: meist 80%

Was wird gefördert und in welcher Höhe?

Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten) sowie Finanzierungen für die Stundung von bestehenden Kreditlinien an gesunde Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist.

  • Bis zu 80 % eines Kredites von bis zu EUR 2,5 Mio pro KMU (inkl. Verflechtungen)
  • Garantielaufzeit max. 5 Jahre

Die Maßnahme darf nicht zur Umschuldung führen, darf nur zur Sicherung und Erweiterung der Liquidität dienen.

Wer wird gefördert unter welchen Voraussetzungen:

Gewerbliche und industrielle KMU´s sowie Personen/Unternehmen, die einen verkammerten oder nicht verkammertern Freien Beruf selbständig ausüben.
(keine Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft)

Antragsstellung und benötigte Unterlagen:

  1. Antrag wird von finanzierender Bank bei der aws eingereicht.
  2. Unterlagen:
    1. Bankpromesse (d.h. eine kurze Info der finanzierenden Bank, dass sie bereit ist, die Finanzierung durchzuführen)
    2. Rating der Bank in Form der einjährigen Ausfallswahrscheinlichkeit
    3. Bestätigung der Bank, dass das antragstellende Unternehmen die URG-Kriterien in dem der Antragstellung vorangegangenen Wirtschaftsjahr nicht erfüllt sind
    4. URG-Kriterien:
  1. Vermutung des Reorganisationsbedarfs, das heißt, Eigenmittelquote weniger als 8 % und fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre
  2. spätestens 9 Monate nach dem letzten Bilanzstichtag ist der aktuelle Jahresabschluss für die Prüfung zu verwenden

Home Office: Zuschüsse zur Anschaffung von Telearbeitsplätzen
für Wiener Unternehmen bei Wirtschaftsagentur Wien:

https://wirtschaftsagentur.at/foerderungen/programme/home-office-131/

Ab sofort: Förderung von IT-Infrastruktur zum Aufbau von Telearbeitsplätzen.

Förderquote: 75 %; bis zu 10.000 Euro pro Projekt

Einreichzeitraum: 01.03.2020 bis 31.12.2020

  • Wer: kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen aus Wien
  • Was: Beratungsleistung zur hard- und softwaremäßigen Ausstattung des Telearbeitssystems, IT-Hardware und Software
  • Einreichung: Laufend online mit dem Online-Förderantrag; ab 1.3.2020 rückwirkend

Direktunterstützung für EPU & KMU österreichweit

100 Mio. € Details werden noch bekanntgegeben

Hilfspaket der Stadt Wien und Wirtschaftskammer Wien für Wiener Betriebe:

Fokus: EPU und KMU

Beinhaltet:

  • 12 Mio. Euro Bürgschaften zur Liquiditätsstärkung für Wiener KMUs
  • 20 Mio. Euro Notlagenfonds für EPUs und Kleinstunternehmen

Aus diesem Notlagenfonds können Ein-Personen- und Kleinst-Unternehmen (bis zu 10 MitarbeiterInnen) bei starker Betroffenheit (Umsatzrückgang > 50%) eine Unterstützung erhalten.

  • 3 Mio. Euro Mittelaufstockung des WAFF für Arbeitsstiftungen

COVID 19- Fonds für Künstler und Kulturvermittler

Der seit 2015 existierende Unterstützungsfonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds stellt Künstlerinnen/Künstlern Beihilfen für Einkommenseinbußen in besonders berücksichtigungswürdigen Notfällen zur Verfügung. Dieser Fonds ist mit bis zu € 500.000 jährlich dotiert.

Zusätzlich zur Unterstützung für besondere Notfälle wird in den nächsten Tagen ein COVID 19-Fonds eingerichtet, der die durch Schließungen und Absagen bedingten Einkommensausfälle kompensieren soll. Der Fonds wird mit bis zu € 5 Mio dotiert und soll rasche Hilfe sicherstellen. Zusätzlich zu Künstlerinnen/Künstlern können nun auch Kulturvermittlerinnen/Kulturvermittler diese Beihilfe beantragen. Es ist geplant, dass ab Mitte kommender Woche die Richtlinien und das Formular online verfügbar sind.

Maßnahmen für Privathaushalte:

Die Stadt Wien hat bekanntgegeben, dass es bei Gemeindewohnungen während der Krise keine Delogierungen geben wird. Bürgermeister Ludwig fordert private Vermieter auf, dem Beispiel der Stadt zu folgen. Sie sollen für den Verlauf der Corona-Krise keine Mieter auf die Straße setzen.

Sollten die Mieter merken, dass sie die Miete nicht zahlen können, sollen sie sich möglichst früh bei Wiener Wohnen melden, um für den Mietrückstand eine Lösung zu finden

Quelle: WKO

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