Bei Kryptowährungen gibt es viele Wörter. Die folgenden 4 Begriffe sollten Sie aber besonders aus steuerlicher Sicht bedenken:
Begriff #1: Spekulationsfrist
Die Einkommenssteuer bei einem Spekulationsgeschäft ist ein großes Thema in Österreich. Wenn eine Sache innerhalb eines Jahres (365 bzw. 366 Tage) nach Erwerb wieder veräußert und daraus ein Gewinn erzielt wird, unterliegt dieser als Spekulationsgewinn der Einkommenssteuer (umgangssprachlich als Spekulationssteuer bezeichnet).
Privatpersonen, die Gewinne aus Kryptowährungen erzielen, sind steuerpflichtig. Das heißt, sie müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist An- und Verkauf erfolgen (darunter fallen Eintausch in eine gesetzliche Währung oder in eine andere Kryptowährung, oder Kauf eines Produktes mit der Kryptowährung).
Der Spekulationsgewinn unterliegt der progressiven Einkommensteuer (ESt).
Seit 2016 gibt es sechs Tarifstufen. Für Einkommensanteile über 1 Million Euro pro Jahr kommt – zeitlich befristet für die Jahre 2016 bis 2020 – ein höchster Steuersatz von 55 Prozent zur Anwendung.
TARIFSTUFEN
Jahres–Einkommen in Euro | Grenzsteuersatz seit 2016 |
11.000 und darunter | 0% |
über 11.000 bis 18.000 | 25% |
über 18.000 bis 31.000 | 35% |
über 31.000 bis 60.000 | 42% |
über 60.000 bis 90.000 | 48% |
über 90.000 bis 1,000.000 | 50% |
über 1,000.000 | 55% |
Begriff #2: Transaktionspflicht
Steuerpflichtige sind dazu verpflichtet, jede Transaktion lückenlos zu dokumentieren. Dies gilt auch für Sie als Privatperson, wenn Sie Transaktionen mit anderen Privaten bei Krypto-Börsen haben.
Krypto-Börsen bieten die Möglichkeit, die gesamte Transaktionshistorie zu exportieren. Ebenfalls hilfreich ist, Screenshots der Transaktionen zu machen und diese aufzubewahren. Denn: Sind Transaktionen nicht ausreichend dokumentiert, so werden bei einer Finanz-Prüfung die Einkünfte geschätzt. Das hat den Nachteil, dass Schätzungen der Finanz in der Regel für Sie ungünstiger ausfallen.
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Begriff #3: Gewerbeberechtigung
Sofern bestimmte Voraussetzungen der Gewerbeordnung erfüllt sind, wird die Gewerbeberechtigung durch die Gewerbeanmeldung erlangt. Seit Mai 2018 kann eine Gewerbelizenz erworben werden, wenn zum Anmeldezeitpunkt noch keine Gewerbeberechtigung vorhanden ist. Die Gewerbelizenz ist das Recht, gewerbsmäßig Tätigkeiten auszuüben. Sie kann durch die Anmeldung weiterer Gewerbe erweitert werden.
Ein Gewerbe auszuüben, also gewerblich tätig zu sein, ist charakterisiert durch eine selbständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Mining stellt für das Finanzministerium in der Regel eine betriebliche Tätigkeit dar; Mining bewirkt also in der Regel gewerbliche Einkünfte. Die Schaffung der Kryptowährung wird genauso behandelt wie die Herstellung sonstiger Wirtschaftsgüter. Bei der Prüfung, ob eine Gewerbliche Tätigkeit vorliegt, gibt es den Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes.
Grundsätzlich gewerblich sind:
- Mining
- das Betreiben von Börsen
- sowie (Bitcoin-)Automaten
Begriff #4: Schenkung
Bei der Schenkung (das ist übrigens ein Vertrag) verpflichtet sich der Schenker, dem Beschenkten eine Sache unentgeltlich zu überlassen.
Nach dem Schenkungsmeldegesetz besteht Anzeigepflicht für Schenkungen unter Lebenden für bestimmte Vermögenswerte (hierunter fallen auch Kryptowährungen) sowie für bewegliches körperliches Vermögen (z. B. Auto).
Befreit von der Anzeigepflicht sind Schenkungen zwischen Angehörigen bis zu einem Wert von 50.000 Euro innerhalb eines Jahres, sowie Schenkungen zwischen anderen Personen bis zu 15.000 Euro innerhalb von 5 Jahren.