1×1 der Finanzinstrumente: Termingeschäfte

Was unterscheidet die einzelnen Finanzinstrumente? Wie oft hat Vermögensberaterin Monika Maximilian diese Frage wohl schon gehört… Sie verfügt über 15 Jahre Erfahrung in der Vermögens- und Finanzberatung sowie im Finanz-Management. Als unsere Gastautorin erläutert sie nun den Begriff „Termingeschäft“ und gibt einen Überblick zu den Untergruppen.

Unterschied Termin- und Kassageschäft

Im Gegensatz zu Kassageschäften, bei denen Verpflichtung (Kauf/Verkauf einer Aktie) und Erfüllung (Lieferung) unmittelbar aufeinander folgen, liegt bei Termingeschäften die Erfüllung in der Zukunft, eben „auf Termin“.

Auswahl an Termingeschäften

Termingeschäfte werden weiter in 2 Untergruppen eingeteilt:

Unbedingte Termingeschäfte: Hier müssen beide Vertragsparteien bei Fälligkeit die Vertragspflicht erfüllen.

Bedingte Termingeschäfte: Bei diesem Termingeschäft werden die Bedingungen für ein Geschäft in der Zukunft vertraglich fixiert, ob dieses tatsächlich abgewickelt wird, hängt von der Entscheidung eines Vertragspartners ab.

Optionen

Eine Option ist ein bedingtes Termingeschäft und bezeichnet das Recht, einen bestimmten Wert zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vereinbarten Preis zu kaufen oder zu verkaufen.

Es handelt sich ausdrücklich um ein Recht und NICHT um eine Pflicht. Das bedeutet, der Optionsinhaber, der die Option zu einem bestimmten Preis vom Optionsverkäufer gekauft hat, entscheidet einseitig, ob er die Option gegen den Optionsverkäufer ausübt oder verfallen lässt.

Es lassen sich 2 Arten von Optionen unterscheiden. Put-Option = Verkaufsoption und Call-Option = Kaufoption

Forwards

Forwards sind unbedingte, nicht börsengehandelte Termingeschäfte. Im Gegensatz zu Optionen werden Forwards als unbedingte Termingeschäfte zum Fälligkeitstermin immer erfüllt. Die nicht standardisierten Forwards bieten den Parteien höhere Flexibilität, jedoch im Allgemeinen auch eine geringere Liquidität.

Sie sind charakterisiert durch die verpflichtende Lieferung (für den Verkäufer) bzw. Abnahme (für den Käufer)

  • eines genau bestimmten Vertragsgegenstandes (Basiswert)
  • in einer bestimmten Menge (Kontraktgröße) und Qualität
  • zu einem fixen Zeitpunkt in der Zukunft (Termin) und
  • zu einem konkreten, bereits bei Vertragsabschluss festgelegten Preis.

Forwards können nach der Art des gehandelten Gutes (dem Basiswert) und nach der Art der Erfüllung unterschieden werden. Nach dem Basiswert können Forwards auf Waren und auf Finanzinstrumente unterschieden werden.

In Bezug auf die Erfüllung unterscheidet man einerseits Zahlung und Lieferung und andererseits den Barausgleich. Bei Zahlung und Lieferung wird der Basiswert tatsächlich gegen Zahlung des vereinbarten Terminpreises an den Käufer geliefert. Bei Barausgleich findet bei Fälligkeit eine Zahlung statt, die der Differenz zwischen vereinbartem Terminpreis und dem bei Fälligkeit aktuellen Kassapreis des Basisgutes entspricht. Diese Variante ist insbesondere für Basiswerte von Bedeutung, die nicht oder nur eingeschränkt lieferbar sind: Non-deliverable Forwards für Aktienindizes oder nicht frei handelbare Währungen.

Die wichtigsten an Finanzmärkten gehandelten Forwards sind Devisenforwards und Forwards auf Zinsen (FRA= Forward Rate Agreement).

Futures

Bei Futures handelt es sich um standardisierte und börsengehandelte Forwards. Die Bedingungen sind fix vorgegeben und nicht frei verhandelbar. Dies ermöglicht einen transparenten Handel, geringe Handelskosten und einen leichten Marktzugang.

Je nach Basiswert unterscheidet man zwischen Finanzterminkontrakten (Financial Future) und Warenterminkontrakten (Commodity Future).

Für den Abschluss eines Futures fallen keine Kosten in Form von Prämien an. Sowohl Käufer als auch Verkäufer tragen gleiche Rechte und Pflichten. Somit ist es nicht nötig, einen Ausgleich zwischen den Vertragsparteien zu schaffen.

Beide Vertragspartner müssen aber eine Vorschusszahlung leisten. Sie dient als Sicherheitsleistung und wird auch „Initial Margin“ bzw. „Einschusszahlung“ oder „Sicherheitsleistung“ genannt.

Sie beträgt nur einen Bruchteil des Kontraktwertes und kann je nach vorherrschender Volatilität nach oben oder unten korrigiert werden. Der Betrag wird in Form von Bargeld oder der Hinterlegung erstklassiger Staatsanleihen (vor der Ausführung eines Auftrags) auf ein Margin-Konto eingezahlt.

Übrigens: Investmentfonds, die ausschließlich in Futures-Kontrakte investieren, heißen Managed Futures.

Über die Autorin

Fotograf: Martin Lifka

Monika Maximilian ist ganzheitliche, lebensbegleitende Finanz- und Vermögensberaterin. Mehr über Monika Maximilian erfahren Sie in diesem Film über sie.

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