Online-Einkäufe – Das müssen Sie beachten!

Merken Sie es schon? Die Punschsaison beginnt und Christkindlmärkte eröffnen…Weihnachten naht also in schnellen Schritten und der Geschenkeeinkauf lässt nicht auf sich warten.

Allerdings gibt es beim Online-Einkauf einiges zu beachten.

Bestellung aus einem Drittland (alle außerhalb des Gebiets der Europäischen Union wie USA, Schweiz, etc.) können mögliche zusätzliche Kosten wie Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer oder mehr Zeitaufwand und Mühen nach sich ziehen. Innerhalb des EU-Raumes gibt es keine Verzollung.

Häufig können bei online Angeboten und Zusendungen die Informationen darüber fehlen, wie hoch der anfallende Zoll oder die Einfuhrumsatzsteuer ist.

Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)

Wenn Waren den Wert von 22 Euro übersteigen fällt die Einfuhrumsatzsteuer an. Sie ist unabhängig von etwaigen Zollabgaben. Die in Österreich üblichen Umsatzsteuersätze (20% bzw. 10%) kommen zur Anwendung. Achten Sie darauf, ob der Kaufpreis im Drittland ein Nettowert ist. Es können ansonsten ausländische Steuersätze und Einfuhrumsatzsteuer anfallen.

Wie wird die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet?

Für die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer gibt es grundsätzlich 2 Verfahren:

  • Sie wird beim zuständigen Zollamt bezahlt. Entweder per Abgabenkonto oder direkt bar an der Amtskasse.
  • Seit 2003 besteht auch die Möglichkeit, die EUSt unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr an das Zollamt zu entrichten. Die EUSt wird direkt auf dem Steuerkonto des Unternehmers belastet und kann gleichzeitig in der Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer geltend gemacht werden. Der Vorteil liegt darin, dass die EUSt nicht vorzufinanzieren ist.

Bei der Einfuhrumsatzsteuer ist zu beachten, dass nur jenes Unternehmen zum Abzug der EUSt berechtigt ist, welches zum Zeitpunkt der Einfuhr (in das Inland)  über die Ware umsatzsteuerrechtlich verfügungsberechtigt war. Dies ist z. B. bei Nachweis der Unternehmereigenschaft oder bei Vorlage einer UID-Nummer gegeben.

Die EUSt wird an jenen Unternehmer, jene Unternehmerin verrechnet, der/die zu diesem Zeitpunkt die Verfügungsmacht über die Ware hatte.
Diese Abgrenzung der Abzugsfähigkeit der EUSt ist insbesondere bei Reihengeschäften von Bedeutung.

Verbrauchssteuern

Für bestimmte Waren unterliegen welche neben der Umsatzsteuer auch einer Verbrauchssteuer. Dazu zählen Tabakwaren, alkoholische Getränke, Mineralöle. Die nationalen Verbrauchssteuern hebt der Zoll im Zuge des Imports ein.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Betriebe berechtigt verkaufssteuerpflichtige Waren zu lagern. Die Steuerschuld entsteht mit der Entnahme aus dem Steuerlager in den verbrauchssteuerrechtlichen freien Verkehr.

Zollfreigrenze

Ab einem Warenwert von 150 Euro muss zusätzlich Zoll entrichtet werden. Bis zu dem Wert von 150 Euro gibt es eine Zollfreigrenze. Die Höhe der Zollsätze wird nach folgenden Kriterien bemessen.

  • der Ware
  • dem Wert (Der Wert setzt sich aus dem Kaufpreis inklusive ausländischer Steuer zusammen. Transport- oder Versicherungskosten zählen nicht dazu.)
  • dem Ursprungsland

Wird die Freigrenze überschritten, so werden die Zollabgaben basierend auf dem Zollwert erhoben. Dieser darf nicht mit dem Kaufpreis verwechselt werden. Der Zollwert inkludiert:

  • Kaufpreis
  • Verpackungskosten
  • Fracht
  • Porto
  • Versicherungskosten

Übrigens ist die  Zollfreigrenze auf Parfum, Tabakwaren und alkoholische Erzeugnisse nicht anwendbar.

Achtung: Beschränkungen und Verbote

Allgemein bekannte Verbote sind die Einfuhr von artgeschützten Tieren und Pflanzen, Drogen, etc.

Für Tabakwaren gilt in Österreich aufgrund des Tabakmonopolgesetzes ein generelles Handelsverbot. Dies verbietet einen Bezug via Versandhandel verbietet. Das ist unabhängig davon ob der Versand aus EU-Staaten oder aus Drittländern kommt.

Arzneiwaren dürfen auf Grund des Arzneiwareneinfuhrgesetzes nur durch Apotheken und Unternehmen, die zum Vertrieb dieser Arzneiwaren berechtigt, sind importiert werden.

Tipp: Neben den Warenpreisen dürfen die Importkosten nicht unterschätzt werden. Die Summe der Zoll und Einfuhrkosten können ein vermeintlich günstiges Produkt erheblich verteuern. Deshalb ist auf eine korrekte Rechnungsausstellung und auf die exakte Auflistung der Zusatzkosten zu achten.

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