In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit Ärzten aus umsatzsteuerlicher Sicht. Ärzte sind grundsätzlich unecht steuerbefreit. Zur Erinnerung: Es besteht keine Umsatzsteuerpflicht, aber auch kein Recht auf Vorsteuerabzug. Die Steuerbefreiung für ärztliche und arztähnliche Leistungen ist von der Rechtsform des Unternehmens unabhängig. Neben Ärzten sind noch folgende Berufe, beziehungsweise die Umsätze aus deren Tätigkeiten, von […]