Wen betrifft das? Alle jene, für die zwei oder mehrere Krankenversicherungen für die medizinische Leistungserbringung zuständig sind. In Betracht kommen dabei die Krankenversicherungen nach: dem Beamten-Kranken-Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG) dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und dem Bäuerlichen Sozialversicherungsgesetz (BSVG) Häufige Beispiele: eine selbständig Erwerbstätige (GSVG) steht zugleich in einem Dienstverhältnis (ASVG) ein Landwirt (BSVG) […]