Mehrfach versichert? Wann Sie aufpassen müssen, dass Sie nicht zu viel bezahlen

Wen betrifft das? Alle jene, für die zwei oder mehrere Krankenversicherungen für die medizinische Leistungserbringung zuständig sind. In Betracht kommen dabei die Krankenversicherungen nach: dem Beamten-Kranken-Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG) dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und dem Bäuerlichen Sozialversicherungsgesetz (BSVG) Häufige Beispiele: eine selbständig Erwerbstätige (GSVG) steht zugleich in einem Dienstverhältnis (ASVG) ein Landwirt (BSVG) […]

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