Eine GmbH kann sich steuersparend auswirken, Du baust schneller Vermögen auf, erzielst mehr Gewinn und hast mehr Cashflow zur Verfügung. Doch trifft das immer zu? Oder ist es vorteilhafter, der einsame Wolf des Einzelunternehmens zu sein? Diese fünf Vorteile sprechen für die Gründung einer GmbH in Österreich:
Vorteile einer GmbH
Eine GmbH rentiert sich nicht nur aus steuerlichen Gründen, sondern auch wenn Du Haftungen eingehen könntest: z.B. Produkthaftungen bei Amazon Händlern oder Fehler in der Beratung. Du bietest Marketingberatung an und diese endet beim Kunden im Chaos – dafür könntest Du haften.
1. Du kannst Deine Haftung in der GmbH beschränken
Im Einzelunternehmen haftest Du mit Deinem gesamten Vermögen. Wenn etwas mit Deinem Einzelunternehmen passiert, dann bist Du Dein Leben lang gebrandmarkt. Besonders für Bauvorhaben, Architekten, Ziviltechniker, Professionisten von Handwerksbetrieben empfiehlt sich die GmbH, damit man das Risiko begrenzen kann. Mit einer GmbH in Konkurs zu gehen, ist nicht schön, aber noch viel schlimmer ist es, wenn Du als persönlich haftender Gesellschafter oder als Einzelunternehmen in Konkurs gehst. Das Gleiche ist bei der Kommanditgesellschaft (KG) der Fall. Wenn Du der Komplementär bist und die anderen sind die Kommanditisten, haften diese mit ihrer Einlage. Du haftest mit Deinem gesamten Vermögen.
2. Du kannst das Ergebnis besser steuern
… und die Körperschaftssteuer, die Du bei der GmbH zahlst, ist mit 24 % limitiert. Ab dem Jahr 2024 sogar mit 23 %. Das ist eine sogenannte „Flat Tax“. Das bedeutet, Du zahlst für das gesamte Einkommen nur 24 %.
3. Sozialversicherung
Als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft zahlst Du vom Gewinn noch zusätzlich ca. 25 % an Sozialversicherung der Selbständigen. Das geht ziemlich ins Geld. Wenn Du z. B.: einen Gewinn von € 60.000 und Du musst nochmal € 15.000 für Sozialversicherung zahlen, dann ist das sehr üppig und dementsprechend ein sehr großer Kostenposten.
4. Die Einkommensteuer ist eine progressive Steuer…
Je mehr Du verdienst (auch wenn die Inflationsrate sehr hoch ist), umso schneller kommst Du auch in eine höhere Klasse an Einkommensteuer.
Tabelle Einkommensteuertarif
Quelle: BMF Österreich
Berücksichtige bitte, dass Du beim Einzelunternehmen auch Deine Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit oder Kapitalvermögen auf der persönlichen Ebene versteuern musst und dementsprechend kann es zu einem Nachholeffekt bei Deinen Einkünften aus unselbstständiger Tätigkeit kommen. Du hast z.B. Einkünfte von € 30.000 als Angestellter und zusätzlich hast Du noch € 35.000 Gewinn – dann zahlst Du von € 65.000 die Einkommensteuer und die bereits bezahlte Lohnsteuer wird Dir nur angerechnet. Aber die gesamte Steuer wird natürlich dementsprechend höher, weil Du in eine höhere Progressionsstufe hineinkommst.
5. Ermittlung des Ergebnisses
Dies erfolgt auf Basis einer doppelten Buchhaltung. Auf einer Seite ein Betriebsvermögensvergleich und auf der anderen Seite eine Gewinn- und Verlustrechnung. Heute sind die Konsequenzen nicht mehr so groß wie früher. Früher war es aufwendiger, die GmbH Buchhaltung zu machen. Heute macht man auch die Buchhaltung für eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, damit man den Überblick über die offenen Forderungen und die offenen Verbindlichkeiten schneller behält. Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung lässt man dann den Betriebsvermögensvergleich weg. Bei der GmbH hat man einen vollen Ergebnisvergleich. Was die GmbH auch kann, ist, dass man ein abweichendes Wirtschaftsjahr vereinbart. In Deiner persönlichen Einkommensteuererklärung musst Du das Kalenderjahr heranziehen. Bei der GmbH kannst Du z.B.: sagen, ich mache ab 01.07. bis 30.06. mein Wirtschaftsjahr – dann ist das verschoben. Dadurch sind einige Möglichkeiten der Gestaltung gegeben.
Haftungsausschluss: Alle oben bereitgestellten Informationen dienen nur zu Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Beratung durch einen Steuerberater. Viele Szenarien sind individuell zu betrachten und erfordern die Expertise eines Steuerberaters.
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