Umsatzsteuer

Umsatzsteuer

Grundsätzlich unterliegen Leistungen, die von Unternehmen an deren Kund*innen erbracht werden der Umsatzsteuer.

Letztendlich „getragen“ wird die Umsatzsteuer von den Endkonsument*innen, wie Sie aus der Abbildung erkennen.

Umsatzsteuer

Nehmen Sie einmal an, Sie sind das Unternehmen in der Mitte der Abbildung.
Dann erhalten Sie Umsatzsteuer für die Leistungen, die Sie an Ihre Kunden verrechnen. Diese müssen Sie an das Finanzamt abführen.

Gleichzeitig bezahlen Sie aber auch Ihren Lieferanten Umsatzsteuer.
Im Normalfall können Sie sich diese bezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen. Sie wird dann als Vorsteuer bezeichnet.

Das heißt Sie bezahlen letztendlich nur die Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer an das Finanzamt. Diese Differenz nennt sich Zahllast.

Wie hoch ist die Umsatzsteuer?

Der allgemeine Steuersatz liegt in Österreich bei 20%; er wird auch als „Normalsteuersatz“ bezeichnet.

Daneben gibt es einen ermäßigten Steuersatz in der Höhe von 10% sowie seit 1. Jänner 2016 den ermäßigten Steuersatz in der Höhe von 13%.

Der 10-prozentige Steuersatz gilt z.B. für:

  • Vermietung zu Wohnzwecken
  • Personenbeförderung außer mit Luftfahrzeugen im Inland (13 %)
  • Müllabfuhr
  • Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Lebensmittel

Der 13-prozentige Steuersatz gilt z.B. für

  • Lieferung von lebenden Tiere, lebenden Pflanzen, Brennholz etc.
  • Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen einschließlich Beheizung, wenn nicht extra ausgewiesen (ab. 1. Mai 2016)
  • Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke
  • Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler*in
  • Filmvorführungen

Quellen: Unternehmer Service Portal  

Haben Sie noch Fragen dazu?

Kontaktieren Sie uns: +43 1 310 60 10 52 oder info@hellerconsult.com