Transparenz

Transparenz in der Finanz

Gibt es die totale Transparenz? In was kann das Finanzamt Einsicht nehmen? Und was hat das alles mit Kryptowährungen zu tun? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne in dem nachfolgenden Artikel….

Was bedeutet Transparenz?

Es ist tatsächlich so, dass unser Finanzsystem immer transparenter wird. Banken sind dazu verpflichtet ein Kontenregister zu publizieren, in welches Steuer- und Strafbehörden Einsicht nehmen können. Das AIA (automatischer Informationsaustausch) ermöglicht einen Austausch von Informationen zu Kapitaleinkünften von Steuerpflichtigen zwischen teilnehmenden Ländern untereinander.

In welche Informationen kann das FA im Kontenregister Einsicht nehmen?

Die Informationen im Kontoregister beziehen sich auf den IBAN, BIC, den Tag der Eröffnung (bei älteren Bankkonten gilt der Tag der Eröffnung mit dem 01. März 2015) bzw. der Schließung eines Kontos, sowie vertretungsbefugte Personen, Treugeber und wirtschaftliche Eigentümer. Nicht einsehbar sind hingegen Kontostände.

Tipp: Über den eigenen FinanzOnline Zugang ist es möglich die eigenen gemeldeten Bankkonten abzufragen (Abfragen>Kontenregister). Bei nicht mehr aktuellen Bankkonten am besten die Bank kontaktieren und gegebenenfalls die Aktualisierung der Daten verlangen.

Was passiert, wenn das Finanzamt Bedenken bei der Richtigkeit der Steuererklärung hat?

Bestehen seitens des FA Bedenken gegen die Richtigkeit der Steuererklärung, dann muss das FA zunächst mittels Ergänzungsansuchen ermitteln. Falls die Bedenken nicht ausgeräumt werden können, werden ein Ermittlungsverfahren und eine Kontenregisterabfrage angekündigt. Erst dann darf auf das Kontenregister zugegriffen werden.

Im Zuge einer Prüfung darf das FA die Konten der zu prüfenden Person abfragen und zur Aufklärung vorlegen. Ein Steuerberater darf der Prüfung nur beiwohnen, wenn der/die Betroffene seine/ihre ausdrückliche und schriftliche Zustimmung erteilt hat.

Sie haben eine spezielle Frage?

Melden Sie sich JETZT für ein kostenloses Erstgespräch bei uns an!

Welche Daten werden beim AIA ausgetauscht?

Der automatische Informationsaustausch (AIA) legt fest, wie Steuerbehörden teilnehmender Länder Informationen zu Kapitaleinkünften der Steuerpflichtigen austauschen. Dies betrifft natürliche Personen, juristische Personen und sonstige Rechtsträger. Der Fokus liegt auf Informationen zu Kapitalerträgen, Zinsen, Dividenden, Einkünften aus bestimmten Versicherungsverträgen und sonstigen ähnlichen Erträgen.

Gemeldet werden Daten zur Kontonummer, Name und Anschrift der Finanzinstitute, Namen, Anschriften und Geburtsdaten der Kontoinhaber bzw. Gesellschaft und die TIN (Taxpayer Identification Number).

Gibt es einen automatischen Informationsaustausch bei Kryptowährungen?

Im Moment gibt es bei Kryptowährungen noch keinen automatischen Informationsaustausch, aber es ist zu erwarten, dass auch Kryptowährungen zu einem späteren Zeitpunkt miteinbezogen werden.
Am besten ist es von Anfang an alles zu dokumentieren, da alle Welteinkünfte nach dem Welteinkommensprinzip am Wohnsitz steuerpflichtig sind und darunter fallen auch Finanzeinkünfte aus Kryptowährungen (Trading, Mining, etc.).

Kann das Finanzamt überhaupt Einblick in Kryptoexchanges nehmen?

Zum jetzigen Zeitpunkt hat das FA wahrscheinlich keine Informationen zu Kryptogeschäften. Die Frage ist allerdings, wie lange das noch so bleibt.

Im Vorhinein muss klar gestellt werden, dass jeder eine Offenlegungs- und Erklärungspflicht zu erfüllen hat, d. h. man muss diese Pflicht von eigener Seite aus erfüllen. Jede Abgabenhinterziehung führt zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Falls beim Exchange größere Beträge zurück auf das Konto eingehen, dann muss die Bank aufgrund der Geldwäschebestimmungen fragen, woher das Geld kommt. Außerdem kann ein Nachweis verlangt werden, ob eine ordnungsgemäße Besteuerung vorgenommen wurde.

Tipp: Hier ist eine durchgehende Dokumentation essentiell, durch die Finanzbehörde kann nämlich rückwirkend eine Überprüfung stattfinden und rückwirkend zu dokumentieren ist problematisch. Steuererklärungen hingegen rückwirkend wieder aufzurollen, wird ohne eine Aufnahme eines Verfahrens und ohne Selbstanzeige nicht möglich sein.

Sie haben noch weitere Fragen?

Gerne gehen wir diese mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch durch. Dabei stellen Sie mit uns die verschiedenen Szenarien zusammen, um aus einem Bouquet an Varianten die für Sie Beste zu wählen. Schicken Sie uns doch ein Mail an crypto@hellerconsult.com  und vereinbaren Sie ein kostenloses 15-minütiges Telefongespräch.

Haben Sie noch Fragen dazu?

Kontaktieren Sie uns: +43 1 310 60 10 52 oder info@hellerconsult.com