Steuern Absetzbarkeit

Überblick: Steuerlich relevante Betriebsausgaben

Natürlich können wir nicht zu jeder einzelnen Betriebsausgabe Stellung beziehen. Deshalb dachten wir ein kleiner Themenkatalog wird ein wenig helfen.Was unter Betriebsausgaben zu verstehen ist, können Sie in diesem Artikel „DAS können Selbständige absetzen“ nachlesen.

Aber zurück zum eigentlichen Thema. Warum Accessoires und Fahrräder steuerliche relevant sind, lesen Sie hier:

Accessoires

Aktenkoffer, Aktentasche, Aktenmappe

Die Aufwendungen sind bei betriebsbezogener Nutzung abzugsfähig. Dies kann der Transport oder die Aufbewahrung betrieblich oder beruflich verwendeter Unterlagen sein.

Darunter fallen:

  • Gerichtsakten eines Rechtsanwaltes
  • steuerliche Unterlagen eines Steuerberaters
  • Unterlagen eines auf Werkvertragsbasis tätigen Außendienstmitarbeiters

Visitenkarten

Visitenkarten, die Werbemittel darstellen, sind Betriebsausgaben.

Immaterielles

Internet

Aufwendungen für die Internet-Nutzung sind bei entsprechender betrieblicher Veranlassung abzugsfähig.

Lizenzgebühren

Das sind Gebühren für die Nutzung fremder Erfindungen und Rechte sind Betriebsausgaben. Über längere Zeiträume laufende Beträge sind zu aktivieren. Beim Einnahmen- Ausgaben-Rechner dann, wenn der Erwerb eines Nutzungsrechtes gegeben ist.

Mitarbeiter

Freiwilliger Sozialaufwand

Dieser ist in der Regel als Betriebsausgabe abzugsfähig. Darunter fallen die Gewährung von Betriebsausflügen oder eine Veranstaltung von Weihnachtsfeiern.

Jubiläum

Arbeitnehmerjubiläum: Zuwendungen an langjährig im Betrieb beschäftigte Personen. Arbeitnehmer sind (steuerpflichtiger) Arbeitslohn und – sofern nicht durch außerbetriebliche Gründe (z. B.: Angehörigeneigenschaft) beeinflusst – Betriebsausgaben.

Provisionen

Provisionen begründen Betriebsausgaben, sofern die Zahlung betrieblich veranlasst ist. Bei Auslandssachverhalten besteht grundsätzlich erhöhte Mitwirkungspflicht (Beweisvorsorgepflicht und Beweismittelbeschaffungsverpflichtung).

Mobilität

Fahrrad

Ein Fahrrad gehört bei betrieblicher Veranlassung unter den gleichen Voraussetzungen zum Betriebsvermögen wie ein KFZ. Die Kosten aus der betrieblichen Nutzung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Fahrrades (überwiegende betriebliche Nutzung) können nur in tatsächlicher Höhe berücksichtigt werden.

Fahrtkosten

Von Betriebsstätte zu sonstiger Einsatzort: Die Kosten sind ohne Beschränkung absetzbar.

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Reise- und Fahrtkosten

Ab 2017 können Reise- und Fahrtkosten, denen Kostenersätze in gleicher Höhe gegenüberstehen, zusätzlich in Abzug gebracht werden. Betroffen sind Reise- und Fahrtkosten, die vom Auftraggeber von vorhinein übernommen werden und die, die zuerst vom Auftragnehmer getragen und in weiterer Folge ersetzt werden. Diese Reise- und Fahrtkosten vermindern die Umsätze für die Ermittlung der Pauschale.

Schadensfälle (Wirtschaftsgut im Betriebsvermögen)

Resultiert die Schädigung aus einer nichtbetrieblichen Betätigung (z. B.: Privatfahrt mit dem Betriebs-Pkw), sind die Kosten auf Grund eines Unfalles oder eines sonstigen Schadensgrundes (z. B.: umstürzender Baum) nicht abzugsfähig.

Umzug

Umzugskosten sind bei betrieblicher Veranlassung Betriebsausgaben.

Wunschkennzeichen

Ein Wunschkennzeichen ist abzugsfähig, wenn der Werbezweck eindeutig im Vordergrund steht. Wie bei Ausstattung des gesamten Fuhrparks mit einer für einen Dritten verständlichen Kennzeichnung. Nicht jedoch, wenn das Kennzeichen nur am Fahrzeug des Firmeninhabers selbst angebracht wird.

Rechtliches

Notar

Notarkosten sind grundsätzlich laufende Betriebsausgaben, es sei denn, sie stehen in Zusammenhang mit der Anschaffung eines zu aktivierenden Wirtschaftsgutes

Prozesskosten & Verfahrenskosten

Kosten eines Verwaltungsverfahrens: Derartige Kosten sind abzugsfähig, soweit ein betrieblicher Zusammenhang gegeben ist. Das kann sein ein Bauverfahren für Betriebsgebäude oder ein Verfahren im Gewerberecht.

Rechtsberatungskosten

Die Kosten eines Rechtsanwalts sind Betriebsausgaben, soweit ein Zusammenhang mit dem Betriebsgeschehen nachgewiesen wird. Darunter fällt die Beratung im Bereich Arbeits-, Versicherungs-, Vertragsrecht oder die Einbringung betrieblicher Forderungen. Kosten für die Vertragserrichtung und Beratung, die der Anschaffung von Wirtschaftsgütern dienen, sind entsprechend der Nutzungsdauer abzuschreiben.

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