Senkung der Umsatzsteuer auf 5 % für Tourismus- und Kulturbranche

Der Umsatzsteuersatz wird für die Hotellerie und die Gastronomie in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 einheitlich auf 5 % gesenkt, von bisher 10 % bzw. 20 %. Damit soll den österreichischen Unternehmen geholfen werden, über die Corona-Krise hinweg zu kommen.

In Deutschland wird die Umsatzsteuer von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % gesenkt.

Welche Abgaben in Hotellerie und Gastronomie sind betroffen?

Es ermäßigt sich der USt-Satz auf die Ausgabe von Speisen und Getränken (alkoholische und nicht-alkoholische). Das betrifft neben den Gastronomiebetrieben auch die Ausgabe von Speisen und Getränken in Konditoreien, Bäckereien bzw. Fleischereibetrieben.

Auch für Übernachtungen wird die Umsatzsteuer
• in Hotels,
• in anderen Beherbergungsbetrieben,
• und auf Campingplätzen
gesenkt.

TIPP: Wir empfehlen Dir, Deine Preise nicht zu senken, sondern für die nächsten sechs Monate gleichbleiben zu lassen, weil ab 1.1.2021 wieder die Normalisierung der Mehrwertsteuersätze vorgesehen ist. Mit dieser Senkung sollen die Margen für die Unternehmer aus Gastronomie und Hotellerie sowie aus dem Kultursektor inklusive der Buchhandlungen gestützt werden.

Beispiel:

Wenn Du als Unternehmer daher beispielsweise das Maß Bier, das normalerweise sechs Euro kostet, auf 5,25 € senkst, d. h. Du hast bisher fünf Euro +20 % Umsatzsteuer verrechnet (= 6,00 €), dann ersparst Du Deinem Gast 0,75 €. Aber damit rechnet er doch eigentlich nicht. Diese 0,75 € könntest Du für das Nachholen Deines Umsatzentganges gut verwenden. Also bleib bei dem Ansatz 6,00 €. Denn ab dem 1.1.2021 wirst Du wieder 20 % Umsatzsteuer bezahlen müssen. Wenn Du dann den Preis von 6,00 € auf 5,25 € reduziert hast, wäre das unklug, denn Deine Gäste haben sich ja schon an den niedrigeren Preis gewöhnt und Du bekommst nicht mehr diesen Preis auf 6,00 € oder mehr hinauf. Der Anker sollte so gesetzt sein wie bisher. Deine Gäste werden dafür Verständnis haben, dass Du Deinen Umsatzentgang der letzten Monate aufholen musst, denn sie müssen ja ohnedies nicht mehr als bisher zahlen. Wenn sie sich einmal an eine Preissenkung gewöhnt haben, wollen sie allenfalls diese auch im Jahr 2021 genießen.

Das sind nur ein paar Gedanken zum Thema Preissenkung infolge der interimistischen Mehrwertsteuerreduktion. Übrigens: Starbucks wird jetzt die Preise auch nicht senken.

Quelle: WKO

Haben Sie noch Fragen dazu?

Kontaktieren Sie uns: +43 1 310 60 10 52 oder info@hellerconsult.com