Steuern absetzen für Selbständige

Selbständig: DAS können Sie absetzen!

Wichtig für Selbständige und UnternehmerInnen ist es zu wissen, welche Ausgaben von der Finanz anerkannt werden. Wir geben eine Ersteinschätzung.

Allerdings: In welchem Ausmaß etwas absetzbar ist und wie man Sonderfälle behandelt, klären wir am besten gemeinsam in einem kostenlosen Erstgespräch.

Was sind Betriebsausgaben?

Betriebsausgaben sind die Aufwendungen bzw. Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. In der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wird –  ganz grob betrachtet – der Gewinn aus der Differenz zwischen Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen ermittelt:

Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn

Sozialversicherung: die gute Nachricht

Alle Zahlungen an die SVS (Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung) sind voll absetzbar! #Juhuuu

Gut und Güter

Nein unser Deutsch ist nicht eigenartig geworden. Der Begriff „Güter“ wird Ihnen noch öfters unter kommen.

Zum Beispiel hier:

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Darunter versteht man Verbrauchsgegenstände die nicht mehr als 400 Euro kosten. Dies können Regale, Drucker, Scanner, Bürosessel sein. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten können sofort unter “geringwertiges Wirtschaftsgut” als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

  • Wenn ein Vorsteuerabzug zusteht, ist die Grenze 400 Euro netto
  • Wenn Sie unter die Kleinunternehmerregelung sind die 400 Euro der Bruttoverkaufspreis

Hier gibt die Definition und Details der Kleinunternehmerregelung.

Anlagegüter

Dazu zählen alle Vermögensgegenstände (Büromöbel, Maschinen, Computer …), die über einen längeren Zeitraum – mehr als 1 Jahr – genutzt werden.

  • Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden gleichmäßig verteilt auf die „betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer“ abgeschrieben
  • Wird ein Wirtschaftsgut mehr als 6 Monate genutzt, dann ist der gesamte auf 1 Jahr entfallende Betrag anzusetzen. Ansonsten die Hälfte des Betrages

Was gilt noch als absetzbar?

Ausgaben für ein Arbeitszimmer

Es müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, damit Sie ein privates Arbeitszimmer absetzen können. Die detaillierte Erklärung zum Arbeitszimmer und wann Sie es von der Steuer absetzen können gibt es unter der Verlinkungen nachzulesen.

Überblicksmäßig lässt sich sagen unter die Absetzbarkeit  fallen Aufwendungen oder Ausgaben wie:

  • Anteilige Miete
  • Anteilige Gebäudeabschreibung
  • Abschreibung für die Einrichtung des Zimmers (Stühle, Schreibtisch, Lampen, Schränke, Teppiche, Bilder, Bücherregale, Kommoden)
  • Anteilige Strom- und Gaskosten
  • Instandhaltung des Zimmers und der Einrichtung

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Weiterbildung

Kosten von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen sind steuerlich absetzbar. Darunter fallen die Teilnahmegebühren und auch damit verbundene Kosten wie:

  • Arbeitsmittel- und Arbeitsunterlagen
  • Fahrtkosten
  • Kilometer-Geld
  • Tagesgelder
  • Büro- und Schreibmaterial
  • (anteilige) Telefon- und Internetkosten

Wir haben auch einen detaillierten Artikel zur steuerlichen Betrachtung von Personalentwicklung und Ausbildungen.

Fachliteratur

Grundsätzlich muss Literatur berufsbezogen sein und Berufschancen erhalten bzw. verbessern können. Beispiele dafür sind Kodizes bei Juristen oder medizinische Literatur bei Ärzten

Und noch ein paar Beispiele für Absetzbarkeit

  • Miete (Büro oder Geschäftslokal)
  • Beratungskosten (Rechtsanwälte/Steuerberater/Unternehmensberater)
  • Beiträge für Pflichtmitgliedschaften
  • Ausgaben für Werbung

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