Der Begriff Sachbezug bezeichnet Einnahmen aus dem Dienstverhältnis, die nicht monetär sind. Der Sachbezug ist ein geldwerter Vorteil, der den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin bereichert und ein Arbeitsentgelt darstellt. Dazu zählen Firmenwagen oder Dienstwohnung, die Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden.
Auto und Sachbezug
Wenn der Mitarbeiter den Firmenwagen auch für private Fahrten nutzen kann, wird bei der Gehaltsabrechnung ein Sachbezug für die Privatnutzung des Kfz berücksichtigt. Diese Privatnutzung des Firmenfahrzeuges ist ein geldwerter Vorteil, da der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin keinen eigenen PKW mehr benötigt.
Hat ein Arbeitnehmer ein Firmenauto, wird sowohl die Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung als auch die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer um den Sachbezug erhöht. Es reicht bereits die Möglichkeit aus, den Firmenwagen unter Umständen auch für privat veranlasste Fahrten zu verwenden, etwa für Fahrten zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz.
Sachbezug bei neuen Fahrzeugen
Bei Neufahrzeugen ist der Sachbezugswert auf Basis der tatsächlichen Anschaffungskosten, einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe, zu ermitteln. Der Sachbezugswert ist demnach immer vom Bruttobetrag des Fahrzeugpreises, also auch im Falle eines Vorsteuerabzuges des Arbeitgebers, zu berechnen. Kosten für die Sonderausstattungen wie ABS, Autoradio, Klimaanlage und Ähnliches zählen zu den Anschaffungskosten eines Fahrzeuges und sind daher für Zwecke der Sachbezugsermittlung zu berücksichtigen.
Unberücksichtigt zu lassen sind:
- Gegenstände, die eigenständige Wirtschaftsgüter darstellen (z.B.: Freisprechanlage)
- Wert der Autobahnvignette
Sachbezug bei Gebrauchtfahrzeugen
Bei Gebrauchtfahrzeugen ist für die Sachbezugsbewertung der Listenpreis im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges maßgebend. Unberücksichtigt bleiben Sonderausstattungen. Stattdessen können die nachgewiesenen tatsächlichen Anschaffungskosten des ersten Erwerbes des Kraftfahrzeuges zugrunde gelegt werden.
Sachbezug bei Leasingfahrzeugen
Als Basis dienen die der Leasingrate zu Grunde liegenden Anschaffungskosten und nicht die Leasingrate.
Sachbezug beim Erwerb eines Vorführwagen
Die tatsächlichen Anschaffungskosten sind um 20% zu erhöhen. Das bedeutet, es ist eine Rückrechnung auf die Erstanschaffungskosten erforderlich.
Sachbezug bei Elektroautos
Für die private Verwendung eines Elektroautos (mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km) kommt kein Sachbezug zur Anwendung. „Hybrid-Autos“ sind hier nicht erfasst. Die Befreiung der Kfz mit einem CO2–Ausstoß von Null ist auf 5 Jahre befristet.
Änderungen 2017
Wenn der Dienstnehmer oder die Dienstnehmerin einen Firmen-PKW auch privat nutzt, ist seit 01. Jänner 2016 ein Sachbezugswert in der Höhe von 2 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des PKW, maximal jedoch 960,00 EUR pro Monat, anzusetzen.
Aber: Wenn der CO2-Emissionswert eines 2017 neu zugelassenen Kfz maximal 127 g/km erreicht, so beträgt der Sachbezug 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des PKW. Das wären dann höchstens 720,00 EUR pro Monat.
Sachbezug und CO2-Emissionswertgrenze
Ab 2017 vermindert sich der maßgebliche Emissionswert – jährlich um 3 g/km.
Für die Ermittlung des Sachbezugs ist die CO2-Emissionswertgrenze des Kalenderjahres der Anschaffung entscheidend. Für den Sachbezug 2016 war daher maßgeblich, ob der vorhandene PKW einen Emissionswert von höchstens 130 g/km hat – unerheblich ist, in welchem Jahr der PKW angeschafft wurde.
Niedrigerer Sachbezug für Kfz mit niedrigerem CO2-Ausstoß
Für Kfz mit einem CO2-Ausstoß von 130g/km oder weniger, kommt ein niedrigerer Sachbezug in Höhe von 1,5 % (max. 720,00 EUR pro Monat) zur Anwendung. Um dem technologischen Fortschritt im Bereich der Kfz-Antriebe und den dadurch sinkenden durchschnittlichen CO2-Emissionswerten Rechnung zu tragen, wird der für den reduzierten Sachbezug einschlägige Grenzwert beginnend mit 2017 bis zum Jahr 2020 jährlich um 3 Gramm pro Kilometer abgesenkt. Kurz gesagt: Habe ich ein “umweltfreundliches“ Auto mit einem niedrigen CO2 Ausstoß muss ich weniger bezahlen. Bei einem hohen Schadstoffausstoß wird es teurer.
Kfz-Sachbezüge bei wesentlich beteiligten Gesellschaftern
Seit 1. Jänner 2017 ist der Kfz-Sachbezug bei wesentlich beteiligten Gesellschaftern als GeschäftsführerIn ausschließlich nach der Sachbezugswerteverordnung zu bewerten. Das kann Auswirkungen bei Lohnnebenkosten und der Einkommensteuer haben.
Sachbezug bei Parkplätzen
Hat der Dienstnehmer die Möglichkeit sein Fahrzeug, welches er für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz benutzt, während der Arbeitszeit auf einem arbeitgebereigenen Abstell- oder Garagenplatz zu parken, der im Bereich der Parkraumbewirtschaftung liegt, so ist dafür ein monatlicher Sachbezug in Höhe von 14,53 EUR anzusetzen.
Dem Dienstnehmer muss kein konkreter Parkplatz individuell zugeordnet sein, allein die Berechtigung den Parkplatz zu benützen reicht aus. Diese Berechtigung wird z.B. durch die Übergabe einer Parkkarte oder eines Parkpickerls eingeräumt.
Der volle Sachbezugswert ist auch dann anzusetzen, wenn:
- der Dienstnehmer nur hin und wieder parkt
- sich mehrere Dienstnehmer einen Parkplatz teilen oder
- der Dienstnehmer das Fahrzeug auch für beruflichen Fahrten verwendet
Kostenersätze des Dienstnehmers vermindern übrigens den Sachbezugswert. Für Motorräder, Mopeds, E-Bikes,.. ist für den Garagenplatz kein Sachbezugswert zu berechnen.