Der Sommer ist für die Jahreszeit, um in die wohlverdiente Urlaubsreise zu starten. Um die Reise so perfekt wie möglich zu machen und unnötige Geldausgaben zu vermeiden, sollten Sie aus steuerlicher Sicht ein paar Dinge beachten. Bevor Sie von Ihrer Auslandsreise zurückkehren, sollten Sie sich genau informieren, welche Waren abgabenfrei mitgebracht werden dürfen. Dies hängt davon ab, ob die Waren aus dem EU-Raum oder aus dem Drittland kommen.
Einreise nach Österreich aus einem EU-Land
Innerhalb der EU müssen Reisende für in der EU gekaufte Waren bei einem Grenzübertritt keine Abgaben mehr bezahlen. Zu den Ausnahmen gehören Alkohol und Tabakwaren, wenn diese im Reisegepäck zum Eigenbedarf die persönlichen Richtmengen überschreiten.
Bei einer Überschreitung, muss dargelegt werden, dass die Waren für einen privaten Bedarf bestimmt sind.
Einen Überblick über die Richtmengen finden Sie in dieser Tabelle (Quelle ÖGWT):
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Richtmengen | EU | Drittstaaten |
Tabak | (ab einem Alter von 17 Jahren) | ||
Zigaretten | 800 Stück *) | 200 Stück | |
oder | Zigarillos | 400 Stück | 100 Stück |
oder | Zigarren | 200 Stück | 50 Stück |
oder | Rauchtabak | 1.000 g | 250 g |
Alkohol | (ab einem Alter von 17 Jahren) | ||
> 22 % vol | 10 Liter | 1 Liter | |
oder | < 22 % vol alkoholische Getränke | 20 Liter | 2 Liter |
und | nichtschäumende Weine
davon Schaumwein |
90 Liter
davon max 60 Liter |
4 Liter |
und | Bier | 110 Liter | 16 Liter |
Andere Waren | |||
Flugreise | € 430 | ||
Landweg | € 300 | ||
Personen unter 15 Jahren | € 150 |
*) Für Zigaretten im Reisegepäck aus Ungarn, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien und Bulgarien beträgt die Freimenge 300 Stück.
Achtung die Steuersätze variieren von EU Land zu EU Land. Einen Überblick über die Steuersätze finden Sie auf der Webseite der Wirtschaftskammer.
Einreise aus einem Land außerhalb der EU
Reisen Sie aus einem Drittland nach Österreich ein, so muss man den Zoll passieren. Alle Gegenstände, die eingeführt worden sind und die Reisefreimenge überschreiten, sind zu deklarieren. Gegenstände, die Sie bereits bei der Ausreise in ein Drittland mitgeführt haben, können abgabenfrei nach Österreich eingeführt werden
TIPP: Führen Sie bei neu gekauften Gegenständen wie Fotoausrüstung, Laptop etc. stets den Kaufbeleg mit. Produktfälschungen werden abgenommen und vernichtet. Eine Strafe ist ebenfalls zu erwarten.
Weitere Beschränkungen und Verbote gibt es für die Einfuhr von Tieren, Pflanzen, Lebensmitteln, Waffen und vielen anderen Waren. Informieren Sie sich genau darüber. Ebenfalls ist noch zu beachten, dass die persönlichen Reisefreigrenzen bei mehreren Reisenden (Familie) nicht zusammengerechnet werden darf.
Bargeld
Personen, die Barmittel von € 10.000 oder mehr in die EU oder aus ihr mitführen, müssen den Betrag beim Zoll anmelden. Beachten Sie, dass Zollbehörden ermächtigt sind, Ihr Gepäck zu kontrollieren und nicht angemeldetes Bargeld einzubehalten. Weiters drohen Strafen bei vorsätzlicher Begehung bis zu € 100.000, bei fahrlässiger Begehung bis zu höchstens € 10.000.
Hinweise für eine Reise innerhalb Österreichs
Vignette: In Österreich gibt es eine Maut für die Autobahnnutzung. Also vergessen Sie nicht darauf, rechtzeitig eine Vignette zu kaufen. Diese erhalten Sie an Tankstellen und Tabakgeschäfte.
Seitdem 01.01.2016 herrscht in Österreich die Belegerteilungspflicht. Darum behalten Sie auf jeden Fall den Kassenbon und lassen Sie ihn nicht liegen. Muss ich als Kunde den Beleg annehmen? Ja. Es besteht generell die Pflicht zur Annahme des Beleges. Dieser muss aus dem Geschäft hinausgetragen werden, darüber hinaus allerdings nicht zwingend aufbewahrt werden. Weitere Infos dazu finden Sie können Sie hier nachlesen.
Österreichische Steuersätze:
10% Vermietung zu Wohnzwecken, Personenbeförderung, Bücher und Zeitschriften
13% Blumen, Tiere, Beherbergung zu Wohnzwecken, Künstlerumsätze und Filmvorführung
20% alle restlichen Waren und Dienstleistungen