EU und Drittstaaten

Reisen: Was ist bei der Rückkehr aus EU-Ländern (und Drittstaaten) zu beachten?

Der Sommer ist für die Jahreszeit, um in die wohlverdiente Urlaubsreise zu starten. Um die Reise so perfekt wie möglich zu machen und unnötige Geldausgaben zu vermeiden, sollten Sie aus steuerlicher Sicht ein paar Dinge beachten. Bevor Sie von Ihrer Auslandsreise zurückkehren, sollten Sie sich genau informieren, welche Waren abgabenfrei mitgebracht werden dürfen. Dies hängt davon ab, ob die Waren aus dem EU-Raum oder aus dem Drittland kommen.

Einreise nach Österreich aus einem EU-Land

Innerhalb der EU müssen Reisende für in der EU gekaufte Waren bei einem Grenzübertritt keine Abgaben mehr bezahlen. Zu den Ausnahmen gehören Alkohol und Tabakwaren, wenn diese im Reisegepäck zum Eigenbedarf die persönlichen Richtmengen überschreiten.

Bei einer Überschreitung, muss dargelegt werden, dass die Waren für einen privaten Bedarf bestimmt sind.

Einen Überblick über die Richtmengen finden Sie in dieser Tabelle (Quelle ÖGWT):

 

 

Richtmengen EU Drittstaaten
Tabak (ab einem Alter von 17 Jahren)
Zigaretten 800 Stück  *) 200 Stück
oder Zigarillos 400 Stück 100 Stück
oder Zigarren 200 Stück 50 Stück
oder Rauchtabak 1.000 g 250 g
Alkohol (ab einem Alter von 17 Jahren)
> 22 % vol 10 Liter  1 Liter
oder < 22 % vol alkoholische Getränke 20 Liter  2 Liter
und nichtschäumende Weine

davon Schaumwein

90 Liter

davon max 60 Liter

 4 Liter
und Bier 110 Liter 16 Liter
Andere Waren
Flugreise € 430
Landweg € 300
Personen unter 15 Jahren € 150

*) Für Zigaretten im Reisegepäck aus Ungarn, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien und Bulgarien beträgt die Freimenge 300 Stück.

Achtung die Steuersätze variieren von EU Land zu EU Land. Einen Überblick über die Steuersätze finden Sie auf der Webseite der Wirtschaftskammer.

Einreise aus einem Land außerhalb der EU

Reisen Sie aus einem Drittland nach Österreich ein, so muss man den Zoll passieren. Alle Gegenstände, die eingeführt worden sind und die Reisefreimenge überschreiten, sind zu deklarieren. Gegenstände, die Sie bereits bei der Ausreise in ein Drittland mitgeführt haben, können abgabenfrei nach Österreich eingeführt werden

TIPP: Führen Sie bei neu gekauften Gegenständen wie Fotoausrüstung, Laptop etc. stets den Kaufbeleg mit. Produktfälschungen werden abgenommen und vernichtet. Eine Strafe ist ebenfalls zu erwarten.

Weitere Beschränkungen und Verbote gibt es für die Einfuhr von Tieren, Pflanzen, Lebensmitteln, Waffen und vielen anderen Waren. Informieren Sie sich genau darüber. Ebenfalls ist noch zu beachten, dass die persönlichen Reisefreigrenzen bei mehreren Reisenden (Familie) nicht zusammengerechnet werden darf.

Bargeld

Personen, die Barmittel von € 10.000 oder mehr in die EU oder aus ihr mitführen, müssen den Betrag beim Zoll anmelden. Beachten Sie, dass Zollbehörden ermächtigt sind, Ihr Gepäck zu kontrollieren und nicht angemeldetes Bargeld einzubehalten. Weiters drohen Strafen bei vorsätzlicher Begehung bis zu € 100.000, bei fahrlässiger Begehung bis zu höchstens € 10.000.

Hinweise für eine Reise innerhalb Österreichs

Vignette: In Österreich gibt es eine Maut für die Autobahnnutzung. Also vergessen Sie nicht darauf, rechtzeitig eine Vignette zu kaufen. Diese erhalten Sie an Tankstellen und Tabakgeschäfte.

Seitdem 01.01.2016 herrscht in Österreich die Belegerteilungspflicht. Darum behalten Sie auf jeden Fall den Kassenbon und lassen Sie ihn nicht liegen. Muss ich als Kunde den Beleg annehmen? Ja. Es besteht generell die Pflicht zur Annahme des Beleges. Dieser muss aus dem Geschäft hinausgetragen werden, darüber hinaus allerdings nicht zwingend aufbewahrt werden. Weitere Infos dazu finden Sie können Sie hier nachlesen.

Österreichische Steuersätze:

10% Vermietung zu Wohnzwecken, Personenbeförderung, Bücher und Zeitschriften

13% Blumen, Tiere, Beherbergung zu Wohnzwecken, Künstlerumsätze und Filmvorführung

20% alle restlichen Waren und Dienstleistungen

Haben Sie noch Fragen dazu?

Kontaktieren Sie uns: +43 1 310 60 10 52 oder info@hellerconsult.com