Zertifkat

Jahresende: Überprüfung des Jahresbeleges bei Registrierkassen

Zum Jahresende immer wieder zu tun: Die Überprüfung des Jahresbeleges. Haben Sie sich mit hrer Registrierkasse schon angefreundet?

Vorgehensweise Überprüfung

Am Jahresende (unabhängig von einem allfälligen abweichenden Wirtschaftsjahr!) muss nun nach der letzten Kassenbuchung der Jahresbeleg ausgedruckt und überprüft werden. Dieser Beleg entspricht dem Monatsbeleg des Monats Dezember. Die Überprüfung erfolgt nach demselben Prinzip, welches Unternehmer von der Prüfung des Startbeleges schon kennen (Belegcheck-App für Smartphones des BMF).

Gerne übernehmen wir die Überprüfung des Jahresbeleges für Sie. Bitte schicken Sie uns in diesem Fall ein qualitativ gutes Foto des Jahresbeleges (der QR-Code muss scharf sein, andernfalls klappt das Einlesen nicht) oder den Jahresbeleg selbst (Kopie ist ok, wenn der QR-Code gut lesbar ist!)

Welche Pflichten muss man unterjährig einhalten?

Am letzten Arbeitstag jeden Monats ist ein Kassenabschluss zu erstellen. Das Datenerfassungsprotoll gemäß § 7 der Registrierkassensicherheitsverordnung – das sogenannte „DEP 7“ muss seit 01. April 2017 jederzeit auf einen externen Datenträger exportiert werden können.

Zusätzlich dazu ist das vollständige DEP 7 zumindest vierteljährlich auf einem elektronischen, externen Medium unveränderbar zu sichern. (z.B. externe Festplatten oder USB-Sticks). Wie für alle Bücher und Aufzeichnungen gilt auch für jede dieser Sicherungen die Aufbewahrungsfrist von 7 Jahren. Sollten die Daten des DEP zur Sicherung verschlüsselt werden, müssen die Daten inhaltsgetreu wiederhergestellt werden können.

Mehr zur Registrierkassenpflicht

Hier finden Sie eine Sammlung unserer Beiträge zur Registrierkasse und Belegerteilungspflicht:

Sie haben noch weitere Fragen?

Gerne gehen wir diese mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch durch. Dabei stellen Sie mit uns die verschiedenen Szenarien zusammen, um aus einem Bouquet an Varianten die für Sie Beste zu wählen.

Gerne können Sie zu einem kostenlosen Erstgespräch bei uns vorbeischauen.

Haben Sie noch Fragen dazu?

Kontaktieren Sie uns: +43 1 310 60 10 52 oder info@hellerconsult.com

2 Gedanken zu „Jahresende: Überprüfung des Jahresbeleges bei Registrierkassen

  1. Danke für den tollen Beitrag. Diese Pflichten beziehen sich ja eigentlich auf jedes Unternehmen, auch wenn man keine Registrierkassenpflicht hat bzw. man sollte sich ein gutes Rechnungsprogramm suchen, sodass man sich zumindest selbst überprüfen kann und vor allem ein brauchbares Mahnprogramm einsetzen kann, sodass man nicht nachher mit etlichen unbezahlten Rechnungen dasteht.

    • Danke für Ihren Kommentar! Es freut uns, wenn wir von unseren Lesern Feedback und Informationen erhalten.

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