Investitionsprämie für Unternehmen

Die Bundesregierung hat mit der aws Investitionsprämie ein neues Förderungsprogramm entwickelt, um die österreichische Wirtschaft zu unterstützen.
Mit der Covid-19 Investitionsprämie soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden, um einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von Betriebstätten, der Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Österreich zu leisten.

Wer kann gefördert werden und unter welchen Voraussetzungen?

Alle Unternehmen (unabhängig von Branchen und Unternehmensgröße), die einen Sitz und/oder eine Betriebstätte in Österreich haben und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden.

Nicht förderbar:

  • Klimaschädliche Investitionen
  • Investitionen, bei denen vor dem 01.08.2020 oder nach dem 28.02.2021 erste Maßnahmen gesetzt wurden
  • Aktivierte Eigenleistungen
  • Leasingfinanzierte Investitionen, es sei denn, diese werden im antragstellenden Unternehmen aktiviert
  • Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen
  • Der Erwerb von Gebäuden, Gebäudeanteilen
  • Der Bau und Ausbau von Wohngebäuden, wenn diese zum Verkauf oder zur Vermietung an Private gedacht sind
  • Unternehmensübernahmen und der Erwerb von Beteiligungen, sonstigen Geschäftsanteilen oder Firmenwerten
  • Finanzanlagen
  • Umsatzsteuer (außer es besteht keine Vorsteuerabzugsberechtigung)

Was wird gefördert?

Gefördert werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen, die zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 bei der aws beantragt werden. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, welcher steuerfrei ist.

Wie hoch ist die Prämie?

Das minimale förderbare Investitionsvolumen beträgt EUR 5.000 (exkl. USt), das maximale förderbare Investitionsvolumen EUR 50 Mio. (exkl. USt).
Die Investitionsprämie beträgt 7 % der förderfähigen Investitionen; bei Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit 14%.

Wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag kann ab dem 01.09.2020 bis 28.02.2021 beim aws Fördermanager gestellt werden. Weitere Informationen zur Antragsstellung findest Du hier.
Erfolgt eine positive Förderungszusage, ist binnen drei Monaten (ab Inbetriebnahme und Bezahlung der Unternehmensinvestition) eine Endabrechnung über den aws Fördermanager vorzulegen.
Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Abrechnung und durchgeführter Prüfung als Einmalzahlung.

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Bitte zögere nicht und setz Dich so bald wie möglich mit uns in Verbindung, wenn Du Hilfe benötigst.

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