Internationales Steuerabkommen – MLI

Schon 2017 hat Österreich ein internationales Steuerabkommen kurz „MLI“ unterzeichnet.

Damit strebt Österreich gemeinsam mit 70 anderen Staaten die Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung an. MLI ist die Abkürzung für Multilateral Instruments. Die Umsetzung in Österreich soll dieses Jahr, also 2019, erfolgen. Die Zeitverzögerung liegt daran, dass das MLI (als ein Staatsvertrag) der Zustimmung des Nationalrates bedarf. Hauptziel ist, dass Gewinne dort besteuert werden, wo die tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit und die Wertschöpfung stattfinden. Ebenfalls soll die Rechtssicherheit für Unternehmer (was die Doppelbesteuerung angeht) erhöht werden.

Maßnahmen durch MLI

Bestehende Doppelbesteuerungsabkommen DBA werden mit den Empfehlungen der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) in einem BEPS-Maßnahmenprojekt modifiziert. BEPS steht für „Base Erosion and Profit Shifting“. Das bedeutet eine geplante Verminderung steuerlicher Bemessungsgrundlagen und grenzüberschreitende Gewinnverlagerung durch multinationale Konzerne.

Folgende Maßnahmen sollen mit dem MLI getroffen werden:

  • Vermeidung von Problemen aufgrund hybrider Besteuerungsinkongruenzen, von Abkommensmissbrauch und der künstlichen Umgehung der Betriebstätte. (Hierbei gibt es noch Vorbehalte seitens Österreichs, u.a. betreffend die künstliche Teilung von Baustellenbetriebstätten.)
  • Verbesserung der Streitbeilegung bei Doppelbesteuerungsfällen.(Dieser Neuregelung hat Österreich ohne Vorbehalt zugestimmt.)

Österreichische DBA

Teilnehmende Staaten können Vorbehalte gegen MLI geltend machen. In Österreich sind 38 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) von den Änderungen betroffen. Vielleicht müssten, als Alternative zum multilateralen Abkommen, alle DBA einzeln neu verhandelt werden.

Mehr dazu finden Sie in unserem Blogartikel über internationales Steuerrecht und DBA.

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