Wenn es bei der Unternehmensgründung um die Wahl der Rechtsform geht, stehen viele Gründer erstmals vor der Frage: Welche Rechtsform passt zu mir?
Grundsätzlich ist eine Personengesellschaft einfacher zu gründen als eine Kapitalgesellschaft. Eine beliebte Unternehmensform in Österreich ist die KG (Kommanditgesellschaft). Die KG ist eine Personengesellschaft, bei der keine Mindesteinlage und kein festes Kapital vorgeschrieben ist. Die ideale Gesellschaftsform also?
Was ist eine KG?
Bei einer Kommanditgesellschaft (KG) schließen sich mindestens zwei Personen zusammen, um gemeinsam ein Handelsgewerbe zu betreiben. Sie ist eine Gesellschaft, die unter einer eigenen Firma geführt wird.
Eine Kommanditgesellschaft muss mindestens einen Komplementär und mindestens einen Kommanditisten haben.
Bei der Gründung einer KG in Österreich sind folgende Dinge zu beachten.
Wer haftet bei einer KG?
Das besondere an der Rechtsform KG sind die unterschiedlichen Regelungen ihrer Gesellschafter hinsichtlich der Haftung.
Der Kommanditist beteiligt sich und haftet nur mit seiner Einlage (Kommanditeinlage) und nicht persönlich. Dafür ist dieser von der Geschäftsführung ausgenommen, kann aber eine Vollmacht oder Prokura erteilt bekommen.
Komplementäre tragen ein weitaus höheres Risiko. Diese haften für die gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft – im Notfall auch mit dem Privatvermögen. Dafür haben Komplementäre das Recht, das Unternehmen alleine zu führen.
Ist die Höhe der Einlage gesetzlich geregelt?
Nein, die Höhe der Einlage (diese kann sowohl aus Geld- als auch Sachwerten bestehen) kann individuell und in Absprache mit den anderen Gesellschaftern festgelegt werden.
Wann ist es sinnvoll eine KG zu gründen?
Viele Familiengesellschaften entscheiden sich für die KG. Hier ist es besonders wichtig, dass zwischen den Gesellschaftern starkes Vertrauen herrscht. Sollte es zum Streit kommen, kann der Bestand der KG schnell gefährdet sein.
Gründungsfahrplan zur KG
1) Geschäftsidee vorhanden? Dann finde einen passenden Geschäftspartner. Bitte achte darauf, dass Du dieser Person auch wirklich vertraust.
2)Wenn Du die Person des Vertrauens gefunden hast, setzt einen Gesellschaftervertrag auf. Im Gesellschaftsvertrag sollten alle Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander und zur Gesellschaft geregelt werden:
- Geschäftsführung und Vertretung
- Gewinn- und Verlustbeteiligung
- Abstimmungsverhältnis für wichtige Entscheidungen
- Regelungen für Todesfälle
- Ausscheiden eines Gesellschafters
- Liquidation der Gesellschaft
3)Eröffnung eines Geschäftskontos – dort werden die Einlagen des Kommanditisten eingezahlt.
4)Eintragung in das Firmenbuch.
5)Gewerbeanmeldung (erfolgt über das Gewerbeamt)
Steht der Gesellschaftsvertrag, muss er bei einem Notar beglaubigt werden.
Ergänzend zum Gesellschaftervertrag kannst Du Dir hier die Checkliste runterladen.
Steuern
Eine KG unterliegt nicht selbst der Einkommensteuerpflicht, die einzelnen Gesellschafter jedoch schon. Erhält ein Gesellschafter von der Gesellschaft Vergütungen (z.B. für Zinsen, Dividenden aus Kapitalgesellschaften, Dienstleistungen oder Mitarbeit), sind diese ebenso einkommensteuerpflichtig. Umsatzsteuer ist von der Gesellschaft zu entrichten.
Quellen: WKO, Sevdesk