Beweisfoto

Foto = Kopie = Beweis?

Gilt ein Foto mit dem Handy auch als Kopie und ist dieses dann als Beweisstück vor Gericht zulässig?

In unserem Blogartikel zu “Wie verhalten, wenn die Finanzpolizei stürmt?” haben wir Checklisten erstellt, mit denen sich MitarbeiterInnen und/oder die Geschäftsführung in solchen Situationen besser zu Recht finden kann.

Ein wichtiger Punkt darauf war: „Machen Sie eine Kopie der Ausweise der Beamten!“. Jetzt stellen Sie sich vor Sie haben zum Beispiel in Ihrem Restaurant oder auf der Baustelle keinen Kopierer.

Gilt dann auch ein Foto mit dem Smartphone als Beweis? 

Mag. Markus Cerny (Fotograf: Martin Lifka)

Mag. Markus Cerny (Fotograf: Martin Lifka)

Hier schalten wir unsere Anwaltspartner der Kanzlei P/C/P (Pitzal/Cerny/Partner Rechtsanwälte OG) dazu. In jenem Fall kommt uns Mag. Markus Cerny zu Hilfe, um diese Frage zu beantworten. Seine Schwerpunkte sind unter anderem gesellschaftsrechtliche Fragestellungen und die Vertretung vor Gericht.

„Zur Identitätsfeststellung einschreitender Beamter genügt auch eine Notiz der Dienstausweisnummer. Da der Beamte oder die Beamtin sich auszuweisen hat, sind die aus dem Ausweis ersichtlichen Daten abzuschreiben. Das empfiehlt sich schon alleine deshalb, um den Beamten zu signalisieren, dass die Vorgehensweise besser genau nach Dienstvorschrift erfolgen sollte und allfälliges Fehlverhalten Konsequenzen nach sich ziehen würde.

Die Anfertigung einer Kopie oder eines Fotos kann angefragt werden, um die Identitätsprüfung zu beschleunigen, bedarf aber eben der Zustimmung der Beamten. Meiner Meinung nach, muss das Foto ebenso wenig von dem Beamten oder der Beamtin geduldet werden, wie die Anfertigung einer Kopie.

Allerdings wird  in den seltensten Fällen von den einschreitenden Beamten die Vornahme der Überprüfung und somit ihre Anwesenheit abgestritten werden.

Deshalb wird die Anfertigung einer Kopie oder eines Fotos – ebenso wie die schlichte Notierung der Dienstnummer – den Zweck der Informationsaufnahme und Dokumentation erfüllen, so Markus Cerny von P/C/P Rechtsanwälte.

Viel Spaß beim Lesen und rufen Sie uns an, wenn der Hut brennt!

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