Förderung von Home-Office-Arbeitsplätzen

 

UPDATE 03.04.2020: 10 Mio. Euro Fördertopf für Home-Offices voll ausgeschöpft! 2.050 Wiener KMU haben das Förderangebot für Wiener Home-Office Arbeitsplätze genutzt. Neuanträge sind NICHT mehr möglich. 

 

#homeofficewhilstcorona

Die Wirtschaftsagentur Wien unterstützt mit dem Programm Home Office, Maßnahmen zum Aufbau der IT- Infrastruktur für Telearbeitsplätze, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise und auch für die Zeit danach zur Aufrechterhaltung der Kommunikationsfähigkeit und damit der Arbeitsfähigkeit notwendig sind.

Wer kann gefördert werden?

Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen mit Betriebsstätte in Wien.

Wer ist Antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind bestehende Unternehmen und andere Rechtsträger, die ihren städtischen Abgabeverpflichtungen regelmäßig und vollständig nachkommen sowie den Kriterien eines Klein- und Mittelunternehmens (KMU) bzw. Kleinstunternehmens gemäß EU-Definition entsprechen.

Nicht Antragsberechtigte sind:

  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesBR) und Arbeitsgemeinschaften (ARGE),
  • Antragstellerinnen bzw. Antragsteller mit anhängigem Insolvenzverfahren,
  • Interessensvertretungen,
  • öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften,
  • Rechtsträger, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden und nicht plausibel nachvollziehbar darlegen können, dass die Gewährung einer Forderung im Rahmen dieser Richtlinie nicht zu einer Substituierung anderer öffentlicher Mittel fuhrt sowie

Was wird gefördert?

Förderbar sind – per einmaliger Einreichung – Projekte, die die Einrichtung von Telearbeitsplatzen, sowie die Schaffung einer stabilen Kommunikation zwischen Telearbeitsplatzen und dem/den Unternehmensstandort/en zum Inhalt haben. Hierzu gehören:

  • Beratungsmaßnahmen durch Dritte und
  • investive Maßnahmen für IT-technische Einrichtungen.

Förderbare Kosten

Allgemeine Voraussetzungen

Als allgemeine Voraussetzung gilt, dass Kosten

  • in ihren Positionen klar definiert sind,
  • in unmittelbarem Projektzusammenhang stehen,
  • nicht überhöht sind bzw. sich im ortsüblichen Ausmaß bewegen,
  • von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller selbst getragen werden,
  • zum Zeitpunkt der Endabrechnung nachgewiesenermaßen tatsächlich angefallen sind
  • für Projektkosten, die VOR dem 1. Marz 2020 angefallen sind (wie bspw. vor dem Marz 2020 erfolgte Lieferungen, Leistungen, Rechnungslegungen und/oder Zahlungen) nicht förderbar sind,
  • WICHTIG: nur Nettokosten dürfen einbezogen werden, es sei denn, die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ist nachweislich nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Förderbare Einzelkosten 

Folgenden Kostenarten sind förderbar:

  • Beratungsleistungen zur Konzeption sowie zur hard- und softwaremäßigen Ausstattung des Telearbeitssystems,
  • Anschaffung von unternehmensseitig zu installierender IT-Hardware,
  • Anschaffung von unternehmensseitig zu installierender IT-Software,
  • Anschaffung von Hardware zur IT-technischen Einrichtung der Telearbeitsplatze,
  • Anschaffung von Software zur IT-technischen Einrichtung der Telearbeitsplatze.

Nicht förderbare Kosten

Nicht förderbar sind allgemein

  • nicht in Anspruch genommene Rabatte, Skonti oder sonstige Vergünstigungen,
  • Steuern, Gebühren, Finanzierungskosten,
  • Kosten des laufenden Betriebs,
  • Kosten, die aufgrund relevanter EU-rechtlicher Bestimmungen nicht als förderbar gelten,
  • Kosten für die Antrags- und Förderberatung sowie
  • vom Provider verrechnete Kosten zur Einrichtung und zum Betrieb des Internetzugangs,
  • die Ausstattung des Home Office mit Objektmöbel wie Schreibtische, Bürostühle etc.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Intensität der Forderung betragt 75%.

Die maximale Förderung betragt EUR 10.000.

Wie erfolgt die Einreichung der Unterlagen?

Online-Einreichung

Antrage sind bis zum 31. Dezember 2020 pro Unternehmen bzw. Unternehmensgruppe einmalig möglich und unter https://cockpit.wirtschaftsagentur.at zu stellen. Die Online-Formulare sind vollständig und richtig – nach bestem Wissen und Gewissen – auszufüllen.

Beizufügende Unterlagen

Folgende Unterlagen sind der Einreichung unbedingt beizufügen:

  • die De-minimis-Erklärung: Bei der De-minimis-Erklärung handelt es sich um ein Dokument, in dem die Antragstellerin bzw. der Antragsteller den Erhalt der im laufenden und den beiden letzten Steuerjahren erhaltenen Deminimis- Förderungen bekannt gibt und firmenmäßig bestätigt.
  • das Ansuchenechtheitszertifikat (AEZ): Das AEZ bestätigt die Einreichung eines Förderantrags. Erst mit Erhalt des AEZ gilt ein Förderantrag bei der Wirtschaftsagentur Wien formal als eingereicht. Das AEZ ist im Antrag unter dem Reiter „Abschluss“ auszudrucken, rechtsverbindlich (firmenmäßig) zu zeichnen und postalisch oder per Fax an die Wirtschaftsagentur Wien zu übermitteln. Bei elektronischer Signatur kann das AEZ auch per E-Mail an die Wirtschaftsagentur Wien übermittelt werden.

*Achtung: Die Wirtschaftsagentur Wien führt bei allen Anträgen eine Vorprüfung durch, wobei nicht erfüllte notwendige Bedingungen (z. B. Unternehmensgröße), unzureichende Projektdarstellung (z. B. Nachvollziehbarkeit) bzw. nicht vollständig erfüllte Nachweise (z. B. fehlende De-minimis-Erklärung) entweder zu Nachforderungen oder zum Ausscheiden des Projekts aus dem Bewertungsprozesses führen können.

Bei Erfüllung der formalen und inhaltlichen Erfordernisse erfolgt die Auswahl der eingegangenen Anträge nach dem „First come – first served“-Prinzip. Eine positiver Fördervorschlag erfolgt nach Maßgabe der bis zum 31. Dezember 2020 vorhandenen budgetären Mittel.

Abrechnungsunterlagen

Alle Kosten müssen durch – den gesetzlichen Vorschriften entsprechende – Rechnungen belegt und diese übermittelt werden. Für alle abzurechnenden Kostenpositionen sind Rechnungs- und Zahlungsbelege dem Endbericht beizulegen.

Liegen Änderungen gegenüber dem Antrag vor, so sind diese entsprechend zu begründen. Die Wirtschaftsagentur behält sich vor, derartige Änderungen anzuerkennen.

Sind die von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller übermittelten Unterlagen zur Endabrechnung mangelhaft, sodass sie keine ausreichende Bewertungsgrundlage bieten (und werden auch im Rahmen

einer angemessenen Nachfrist entsprechende Unterlagen nicht übermittelt), wird die Gewährung der Forderung widerrufen.

Endbericht inkl. Endabrechnung

Unmittelbar nach Abschluss des geforderten Projekts, längstens jedoch 3 Monate nach Projektabschluss, ist online im Fördercockpit https://cockpit.wirtschaftsagentur.at ein aussagekräftiger Endbericht inkl. Endabrechnung der tatsachlich angefallenen Projektkosten vorzulegen.

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Viktor Meszaros:

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Telefon: +43 660 4038180

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T: +43 1 802 76 75-37

h.pfeiffer@extendit.at

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Quelle: Wirtschaftsagentur Wien

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