Der gewiefte Fiskus

Liss Heller analysiert…

Das Schicksal so manch einer Steuer ist, von ihrem ursprünglichen Zweck entfernt und dann unter einem anderen Namen (Dienstgeberabgabe) weitergeführt zu werden.

Die österreichischen Bundesländer sind bei Abgaben recht erfinderisch. Oft wird der Fremdenverkehr vorgeschoben – die sogenannte Fremdenverkehrsabgabe – oder aber neue Speisen (Speiseeisabgabe in Salzburg). Auch bei alkoholischen Getränken ändert sich immer wieder das Objekt der (Abgaben-)Begierde.

Tourismus & Autos

In Deutschland ist man in der Finanzverwaltung ebenfalls oft kreativ. Und nicht immer durchgängig. In Köln beispielsweise muss man als Privattourist bei der Hotelrechnung eine Fremdenverkehrsabgabe leisten. Wen man jedoch dem Hotel ein bestimmtes Formular (Kulturförderabgabe) vorlegt und bestätigt, dass es sich um eine Geschäftsreise handelt, wird dem Gast diese Abgabe erlassen. Immer wieder erleben wir die Bevorzugung der eigenen Staatsbürger. Die Europäische Union schaut den Mitgliedstaaten und deren Finanzverwaltungen regelmäßig auf die Finger. Seit die „Infrastrukturabgabe“ im Juni 2015 von der deutschen Regierung beschlossen wurde, hat die Bevorzugung deutscher Autobesitzer bei der Pkw-Maut die Europäische Kommission auf den Plan gerufen. Ausländische Pkw  müssen Abgaben abführen, deutschen KFZ-Besitzern wird diese in einer Reduktion der KFZ Steuer abgegolten.

Es geht um die Umwelt?

Manche Großstädte schieben Umweltgründe bei der Erfindung neuer Abgaben vor.

Zum Beispiel wird man heftig als Autofahrer zur Kasse gebeten, wenn man mit dem eigenen Auto in Metropolen wie London hineinfährt. Wir sind Verfechter von Umweltschutzmaßnahmen. Allerdings werden alte oder gebrechliche Menschen benachteiligt, denen es nicht mehr möglich ist, zu Fuß oder mit Bus oder Bahn weite Strecken zu überwinden. Alleine die Stufen sind oft eine Herausforderung.Und wenn dann noch der Umweltschutz als Vorwand dient, um die Stadt- bzw. Staatskassen zu füllen, erinnert dies an Zeiten der Feudalherrschaft.

In Geschichte aufpassen!

Haben Sie übrigens im Geschichtsunterricht von Schutzzöllen und Steuern zur Finanzierung von Prachtbauten wie Versailles gehört? Auch die kleinen Fürstentümer im 19. Jahrhundert in Deutschland waren bei der Einhebung von Steuern nicht zimperlich. Das Gute dieser staatlichen Finanzierung ist natürlich die touristisch heute oft besuchten Schlösser, Städte, Artefakte und Denkmäler. Auch in China war die verbotene Stadt ein Ensemble aus Bauwerken deren Finanzierung über Jahrhunderte aus den gut gefüllten Staatssäcken erfolgte.

Was lehrt uns das Leben, die Geschichte und Benjamin Franklin: Nur zwei Dinge auf Erden sind uns ganz sicher: der Tod und die Steuer.

Also lassen Sie sich unternehmerisch nicht unterkriegen. Ihre Steuerberater und Steuberaterinnen helfen Ihnen durch jede geschichtliche (Steuer-)Wendung.

 

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