Fehler in der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA): das ist zu tun

Im Steuerland Österreich sind strenge Fristvorgaben einzuhalten. Tut man das nicht, kann es zur Verhängung eines Verspätungszuschlages iHv bis zu 10 % führen oder sogar eine Finanzstrafe verhängt werden.
Doch was passiert eigentlich, wenn die Umsatzsteuervoranmeldung falsch ist und wie geht man dabei vor?

Wir empfehlen, Fehler bei der Umsatzsteuer immer für den noch änderbaren Voranmeldezeitraum zu korrigieren. Dies ist im Finanzonline als „berichtigte UVA“ einzugeben. Tipp: Ruf immer das Finanzamt an und erkläre, warum Du eine berichtige UVA abgibst – denn eine Umsatzsteuer Sonderprüfung (USO) kann schnell vor der Türe stehen.

Handelt es sich um geringe Beträge, so kann man diese in der Umsatzsteuerjahreserklärung berichtigen.

Du möchtest künftig Deine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) selbst erstellen und einreichen?

Steuerberaterin Mag. Liss Heller zeigt Dir anhand von 5 Lektionen, wie Du Deine monatliche oder vierteljährliche UVA erstellst.

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