Steuervermeidung

Digitalsteuer

Die Diskussion um eine Digitalsteuer ist weiter am Laufen. Wie so eine Steuer – im Volksmund auch als „Google Tax“ bezeichnet – aussehen soll, ist noch nicht gänzlich durchgeplant. Trotzdem schauen uns wir in diesem Blogartikel einmal die Ausgangslage an und überlegen verschiedene Szenarien.

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Wie könnte die Digitalsteuer aussehen?

Das Ziel der Digitalsteuer soll große Digital- und Internetunternehmen dazu zwingen, Steuern dort abzuführen, wo sie ihre Geschäfte tätigen. (Übrigens: Die Idee dazu soll vom ehemaligen deutschen Finanzminister Wolfgang Schäuble gekommen sein.)

Die derzeitige Ausgangslage ist aber so, dass international tätige Konzerne leicht Steuerzahlungen in Europa durch legale Steuerumgehungskonstruktionen vermeiden können. Auch wenn das bei Vielen auf Unverständnis stößt, entspricht es doch geltenden Standards des internationalen Steuersystems.

Ein Beispiel: Der Streaming Dienst Netflix erzielt in Österreich Umsätze, ohne physisch vor Ort zu sein. Netflix muss in Österreich zwar die Umsatzsteuer entrichten, aber nicht die Gewinnsteuer. Diese fällt in einem Drittstaat außerhalb der EU an. Wie würde die Digitalsteuer nun hier beim Netflix-Beispiel greifen? Es gäbe einen  Umsatzsteuer-Zuschlag auf digitale Leistungen. Allerdings würde dieser Zuschlag wahrscheinlich durch den Konsument gezahlt werden, da der Streaming Dienst einfach seine Preise erhöhen könnte.  Aber: Details sind noch unklar und wie heißt es so schön im Wienerischen? NIX ist FIX!

Weitere Punkte gegen die Digitalsteuer sind der hohe Verwaltungsaufwand und dass sie nur wenig Geld einbringen könnte.

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Wer soll wie viel Digitalsteuer zahlen?

Geplant sind als Zielgruppe vor allem digitale Großunternehmen und Internetdienste mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro und einem steuerpflichtigen EU-Einkommen von 50 Millionen Euro. Die Höhe der Digitalsteuer soll eine Abgabe von 3 Prozent auf die Einnahmen der beschriebenen Unternehmen sein. (Stand Oktober 2018)

Alleingang oder EU-Gemeinschaftslösung?

11 Staaten haben bereits eine Digitalsteuer eingeführt. Bis Dezember soll eine  Einigung auf europäischer Ebene möglich gemacht werden.

Außerdem sollen von den EU-27 weitere Maßnahmen gegen Steuervermeidung und ‑umgehung ausgearbeitet werden. Diese sollen dann bei der OECD gemeinsam vertreten werden. Finanzminister Hartwig Löger kündigte diese am 6. November 2018 beim EU-Finanzministerrat in Brüssel an.

Quelle: BMF.gv.at

Passend dazu: Die Betriebsstätte

Gibt es eine Betriebsstätte und welchem Staat wird sie zugeordnet? Warum ist das wichtig?

Laut dem OECD-Musterabkommen (OECD-Musterabkommen Art 5) ist eine Betriebsstätte eine feste örtliche Geschäftseinrichtung, durch welche die Tätigkeit eines Unternehmens gänzlich oder nur teilweise ausgeübt wird. Darunter fallen Ort der Leistung, Zweigniederlassung, Werkstätte, Fabrikationshalle.

Ein Staat darf Unternehmensgewinne nur dann besteuern, wenn es in diesem Staat eine Betriebsstätte gibt; und auch nur den Gewinn dieser Betriebsstätte in diesem Staat. Bei der Ermittlung des Betriebsstätten-Gewinnes werden die der Betriebsstätte zurechenbaren Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in der Serie zur Betriebsstätte:

Teil 1: Ist da eine Betriebsstätte oder nicht?

Teil 2: Verfügungsmacht

Teil 3: Arbeitskräfteüberlassung

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