Die Umsatzsteuerjahreserklärung als Selbstanzeige

In den letzten Monaten wurde das Thema eines Rückstandsausweises bei Umsatzsteuerjahreserklärungen viel diskutiert. So ein Rückstandsausweise gilt bei der Umsatzsteuerjahreserklärung zwar als Selbstanzeige – was muss dabei aber noch beachtet werden?

Wie bei jeder Selbstanzeige reicht auch hier die bloße Einreichung der Umsatzsteuererklärung nicht aus, um Straffreiheit zu erlangen. Es gilt die Kriterien zu erfüllen, die eben bei Selbstanzeigen üblich sind.

  • Schadensgutmachung: Diese kann von jedem geleistet werden. Es ist also nicht unbedingt notwendig, dass der/die Steuerpflichtig/e die Zahlung selbst vornimmt. Dies kann genauso von Dritten erfolgen. Wichtig ist aber die Einhaltung der Zahlungsfristen. Die Frist beträgt immer einen Monat. Maßgeblich und viel wichtiger ist die Frage, wann diese zu laufen beginnt. Die Umsatzsteuer gilt als Selbstberechnungsabgabe – in Bezug auf die einzelnen Voranmeldungen als auch betreffend der Jahreserklärung. Bei solchen Abgaben beginnt die Frist jeweils mit Abgabe der jeweiligen Voranmeldung/Jahreserklärung. Hingegen beginnt der Fristenlauf für eine bereits veranlagte Umsatzsteuererklärung erst am Tag der Bescheidzustellung der Sanierung.
  • Offenlegung: Achtung: Entspricht der Rückstandsausweis nicht exakt dem verkürzten Betrag, hat man die Verfehlung nicht ausreichend offen gelegt. Eine Konkretisierung des verkürzten Betrages – etwa durch eine Aufgliederung der einzelnen Monate muss beigelegt werden.
  • Täternennung: Wird die vom Täter unterschriebene Jahreserklärung auch von diesem selbst eingereicht, ist keine weitere Handlung nötig. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn die vom Steuerpflichtigen unterschriebene Jahreserklärung online vom Steuerberater des Steuerpflichtigen eingereicht wird. Hier empfiehlt sich gleichzeitig die Übersendung der Jahreserklärung – mit dem Hinweis auf die Selbstanzeige – an die Finanzbehörden.

Das Thema der Umsatzsteuerjahreserklärung als Selbstanzeige ist eine sehr komplexe Materie und wird uns in den nächsten Monaten sicher noch beschäftigen. Wenn Sie Fragen haben, unterstützen wir Sie gerne!

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