Die Überprüfung der UID-Nummer Ihrer Lieferanten ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug!

Um sicherzustellen, dass Sie bei Ihren Rechnungen auch den Vorsteuerabzug geltend machen können, müssen die Rechnungen, die Sie von Ihrem Lieferanten erhalten korrekt ausgestellt sein.

Unter anderem muss auf der Rechnung die UID-Nummer des liefernden bzw. leistenden Unternehmers angeführt sein, für Österreich z.B. ATU12345678.

Damit Sie aber den Vorsteuerabzug geltend machen können, MUSS diese UID-Nummer von Ihnen überprüft werden. Auch dann, wenn bereits eine regelmäßige Geschäftsbeziehung besteht!

Am einfachsten geht das über

Die Mitteilung die Sie zu Ihrer Anfrage erhalten gilt als Beleg und ist als Ausdruck oder in elektronischer Form aufzubewahren.  

Mein Tipp: Prüfen Sie die UID-Nummern in regelmäßigen Abständen. Drucken Sie die Prüfergebnisse aus und legen Sie diese der Rechnung bei!

Haben Sie noch Fragen dazu?

Kontaktieren Sie uns: +43 1 310 60 10 52 oder info@hellerconsult.com