Änderungen 2018

Das kommt 2018 (steuerlich) auf uns zu

Einiges hat sich schon mit 01. Jänner 2018 getan:

  • Senkung des Dienstgeberbeitrags von 4,1% auf 3,9%
  • Erhöhung der Forschungsprämie von 12% auf 14%
  • Verlängerung der Kündigungsfrist für geringfügig Beschäftigte auf 6 Wochen
  • Herabsenkung des Grenzwertes für Kfz-Sachbezug von 127 Gramm auf 124 Gramm/Kilometer.
  • Bei Lehrlingen in Krankheitsfall gibt es 8 Wochen die volle Lehrentschädigung und 4 Wochen die Differenz zum Krankengeld

Mit 25. Mai 2018 gibt es dann die größten Änderungen, welche den Datenschutz betreffen. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)  tritt in Kraft. Mehr dazu lesen Sie in unserem Blogartikel.  http://blog.hellerconsult.com/datenschutz-verschaerfung-2018/

Im Juli kommen die Angleichungen von Arbeitern und Angestellten; ab Oktober müssen alle öffentlichen Auftraggeber Beschaffungen von mehr als 209.000 Euro (im Dienstleistungsbereich) und Beschaffungen mit 5,2 Millionen Euro (im Baubereich) elektronisch abwickeln.

Wie sieht es mit den Plänen der neuen Bundesregierung aus?

Die erste Aufregung gibt es schon, da das Förderprogramm „Aktion 20.000“ gestoppt wurde sowie der Beschäftigungsbonus mit Ende Jänner 2018 ausläuft.

Die Schwerpunkte der Regierung sind:

Steuerentlastung

Geplant ist die derzeitige Steuer- und Abgabenquote von 43 % auf 40% zu senken.  Die Umsatzsteuer auf Übernachtungen in der Tourismusbranche soll von 13% auf 10% gesenkt werden.

Einkommensteuerreform

Eine Vereinfachung des Einkommensteuerrechts ist in Planung. Dies soll durch eine Neukodifizierung geschehen. Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner sollen die Steuererklärungen leichter werden. Änderungen bei den Lohn- und Einkommensteuertarifen sollen es ebenso geben wie eine Reformierung der Gewinnermittlung und der Einkunftsarten.

Lohnverrechnung neu

Klare Regelungen soll es bei der Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen geben; die Zahl der Sonderbestimmungen soll sinken. Um Unternehmer zu entlasten, sollen meldepflichtige Daten zukünftig von der Sozialversicherung automatisch an die Statistik Austria übermittelt werden.

Weniger Bürokratie

Die Pflichtveröffentlichung in der „Wiener Zeitung“ soll wegfallen. Ebenfalls geplant ist eine Reform des Vergaberechts (leichteres Verfahren, Bestbieterprinzip). Bei Förderungen sollen Mehrfachförderungen vermieden werden.

weitere Neuerungen

  • Die Auszeichnungspflicht für Beinahe-Unfälle entfällt.
  • Steht die gesetzliche Alters-Regelpension bereits zu, aber sie wird noch nicht in Anspruch genommen, dann halbiert sich der Beitrag zur Pensionsversicherung. Die Gutschrift auf dem Pensionskonto erfolgt von der ungekürzten Beitragsgrundlage.
  • Die E-Card-Gebühr für das Jahr 2019 beträgt 11,70 Euro. Sie wird 11/2018 eingehoben.
  • Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze beträgt seit 01. Jänner 438,05 Euro.

Wir werden Sie natürlich auch weiter auf dem Laufenden halten!

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Gerne gehen wir diese mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch durch. Dabei stellen Sie mit uns die verschiedenen Szenarien zusammen, um aus einem Bouquet an Varianten die für Sie Beste zu wählen.

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