COVID-19: Aufschub von Fristen und Quotenregelung

Verfolge unsere Beiträge in den nächsten Tagen aufmerksam, damit Du keine aktuellen Entwicklungen und Informationen verpasst, die Dich und Dein Unternehmen in der Krise betreffen könnten.

Und zögere nicht uns unter covid19@hellerconsult.com mit Deinen Fragen zu kontaktieren.

Die aktuelle Situation hält uns alle in Atem, aber wir halten Dich hier auf dem Laufenden, damit die Auswirkungen der Krise sich für Dich in Grenzen hält und hoffentlich mühelos an Dir vorbeigeht.

Aufschub von Fristen und Quotenregelung

Fristen bei der Quotenregelung und der Einreichung der UVA werden vom BMF verlängert.

Wie lange die Fristen verlängert werden, hängt allerdings noch davon ab, wie lange die Einschränkungen anhalten werden.

Außerdem werden Außenprüfungshandlungen, Nachschauen und Erhebungen der Finanzämter, der Finanzpolizei, der Zollämter und des Prüfdienstes für lohnabhängige Abgaben und Beiträge nach §§ 143 bis 147 BAO bei Abgabepflichtigen bis auf weiteres nicht begonnen.

Voraussetzung dafür ist allerdings die Glaubhaftmachung, dass Du als betroffenes Unternehmen, die Prüftätigkeit aufgrund der Corona-Umstände nicht ausreichend unterstützen kannst.

Gerne unterstützen wir von Heller Consult Dich bei der Glaubhaftmachung Deiner aktuellen Situation.

Bitte zögere nicht und setz Dich so bald wie möglich mit uns in Verbindung, wenn Du dabei Hilfe benötigen.

Wir haben dafür eine extra E-Mail-Adresse eingerichtet:

Schick uns ein E-Mail unter covid19@hellerconsult.com.

Wir stehen Dir gern zur Verfügung und erledigen diese Anträge und Finanzamtsprozesse für Dich.

Wir halten Dir auch weiterhin der Rücken frei.

Haben Sie noch Fragen dazu?

Kontaktieren Sie uns: +43 1 310 60 10 52 oder info@hellerconsult.com