Corona-Kurzarbeit anmelden

Das wahrscheinlich wichtigste Thema in so einer Krise ist die Sicherung der Arbeitsplätze.

Unsere Regierung hat ein einzigartiges und einmaliges Modell zusammengestellt, das es so in keinem anderen unserer Nachbarländer gibt und zuvor auch noch nie gab, um die wirtschaftlichen und existenziellen Sorgen der Menschen aufzufangen.

Das vereinfachte Kurzarbeitsmodell soll Unternehmen in der Krise unterstützen und einen essentiellen Teil zur Sicherung von Arbeitsplätze beitragen. Dabei kann der Durchrechnungszeitraum der Arbeitszeit auf maximal 90 Prozent reduziert werden, vorübergehend kann dieser sogar Null betragen.

Vor der Kurzarbeit muss allerdings vorhandener Resturlaub und Zeitguthaben konsumiert werden.

Wichtig! Die Kurzarbeit muss beim AMS oder der WKO angemeldet werden.

Wer kann gefördert werden?

Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, sowie Arbeitskräfteüberlasser.

Die Förderung kann für alle Deine Arbeitskräfte beantragt werden.

Wie sieht die Unterstützung des AMS aus?

Das AMS ersetzt den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Kosten für die Ausfallstunden.

Wie lange kann man unterstützt werden?

Im Moment sieht das Paket eine Unterstützung von höchstens 3 Monaten vor. Sind nach diesen 3 Monaten weiterhin alle Voraussetzungen für die Beantragung erfüllt, kann die Förderung um maximal weitere 3 Monate verlängert werden.

Wann und wo muss die Beantragung der Kurzarbeitsförderung erfolgen?

Die Antragsstellung kann per E-Mail an Deine zuständige AMS-Landesgeschäftsstelle beantragt werden. Der Antrag für die Kurzarbeitshilfe kann rasch und rückwirkend ab dem 1.03.2020 gestellt werden.

Hast Du weitere Fragen?

Bitte zögere nicht und setz Dich so bald wie möglich mit uns in Verbindung, wenn Du Hilfe benötigst.

Wir haben dafür eine extra E-Mail-Adresse eingerichtet:

Schick uns ein E-Mail unter covid19@hellerconsult.com.

Wir stehen Dir gern zur Verfügung und erledigen diese Anträge und Finanzamtsprozesse für Dich.

Wir halten Dir auch weiterhin den Rücken frei.

P.S.: Wenn Du die Steuervorauszahlungen für 2020 herabsetzen lassen willst, bitte kontaktiere uns dringend. Wir erledigen das für Dich. Das Gleiche gilt für Steuernachzahlungen aus 2018 und 2019

 

Haben Sie noch Fragen dazu?

Kontaktieren Sie uns: +43 1 310 60 10 52 oder info@hellerconsult.com