Nachfolger

Betriebsnachfolge

So stellen Sie sich die richtigen Fragen

Für fast jeden Unternehmer und jede Unternehmerin ist der Verkauf des eigenen, langjährig aufgebauten Betriebes oder Unternehmens eine persönliche Herausforderung, die nicht jeden Tag, sondern wahrscheinlich nur einmal im Unternehmerleben vorkommt. Oft ist es ein Trennungsprozess, bei dem es um eine Herzensangelegenheit geht.

Das ist schon schwer genug.

Da sollten bei den wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Entscheidungen keine Hoppalas passieren. Gerne stehen wir von Heller Consult Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten Sie individuell und umfassend, weil wir das schon lange tun, mehr als 30 Jahre. Sie können damit rechnen, dass wir bei Ihrer Beratung Routine, Überblick sowie Erfahrung – im Großen und im Detail – einfließen lassen. Zu Ihrem persönlichen Nutzen.

Starten wir mit den elementaren Dingen:

Überlegen Sie sich diese Fragen nicht erst, wenn Sie mit dem Nachfolger handelseins geworden sind, sondern bereits anlässlich Ihres Entschlusses, Ihren Betrieb zu übergeben.

  • Wird Ihr Unternehmen aufgeben oder wird dieses fortgeführt?
  • Im Falle der Fortführung: Ist Ihr Nachfolger ein Familienmitglied oder ein Dritter?
  • Planen Sie Ihr Ausscheiden abrupt oder fließend?
  • Sehen Sie und/oder Ihr Nachfolger eine gemeinsame Zeit der Führung Ihres Unternehmens vor?
  • Verschenken oder verkaufen Sie Ihren Betrieb? Wenn Sie Verkaufen: Haben Sie bereits den Kaufpreis ermittelt? Wenn nein, ist eine Unterstützung bei der Preisgestaltung empfehlenswert. Kein falscher Stolz: Auch wenn Sie wissen wie Ihre Zahlenwelt bis ins Detail aussieht, ein frischer Blick von außen hilft immer. Wenn Sie keinen Überblick über ihre Zahlen haben, dann helfen Ihnen eine Unternehmensbewertung und Maßnahmenpläne zur Aufwertung Ihres Unternehmens.
  • Erhalten Sie danach noch Bezüge? Wenn ja, in welcher Form?
  • Stichwort Mitarbeiter im Betrieb: Werden diese übernommen oder scheiden diese aus? Hier empfiehlt sich eine Klärung der arbeitsrechtlichen Bedingungen.
  • Welche Rechtform hat Ihr Unternehmen derzeit?

Wenn Sie eine Kapitalgesellschaft (GmbH etc.) haben, müssen Sie sich überlegen, ob Sie einen Asset-Deal oder einen Share-Deal planen. Was ist hier der Unterschied?

Der Asset-Deal

Beim Asset Deal wechselt der Eigentümer des Unternehmens. Es handelt sich also um einen Unternehmensverkauf.

Der Asset Deal ist auch der Erwerb der zum Unternehmen gehörigen Rechte und Pflichten (z.B.: bestehende Verträge) aber auch Anlagevermögen.

Der Share-Deal

Beim Share Deal wird  nicht das Unternehmen selbst, sondern die Anteile an der Gesellschaft, die das Eigentum an dem Unternehmen hält, verkauft.

Was ist eine Umgründung?

Der Wechsel von einer Rechtsform in eine andere Rechtsform, wobei der Betrieb grundsätzlich unverändert fortbesteht. Nach allgemeinem Steuerrecht hätte eine solche Vermögensübertragung ertragsteuerliche Konsequenzen. So würden bei einem Verkauf oder einer Liquidation zwangsweise die im Betrieb steckenden stillen Reserven aufgedeckt werden, die dann natürlich zu versteuern wären. Das Umgründungssteuerrecht ermöglicht es, genau dies zu vermeiden. Aber nicht jede Umstrukturierung ist steuerbegünstigt. Nur Diese, welche im Umgründungssteuergesetz geregelt sind:

  • Einbringung: Die Übertragung von Unternehmen oder Teilbetrieben auf eine Körperschaft
    z.B. Einzelunternehmen wird GmbH
  • Umwandlung: Das Vermögen einer Kapitalgesellschaft wird auf einen Rechtsnachfolger übertragen
    z.B. GmbH wird Einzelunternehmen
  • Verschmelzung: Die Vereinigung von zwei Gesellschaften
    z.B. aus zwei GmbH´s wird eine GmbH
  • Spaltung: Das Vermögen von einer Körperschaft wird auf eine oder mehrere andere Körperschaften übertragen
    z.B. aus einer GmbH werden zwei GmbH´s
  • Zusammenschluss: Die Übertragung von Vermögen auf eine Personengesellschaft
    z.B. zwei Einzelunternehmer schließen sich zu einer Personengesellschaft zusammen
  • Realteilung: Die Vermögensübertragung einer Personengesellschaft auf ihre Gesellschafter
    z.B. Die AB-OHG wird auf ihre beiden Gesellschafter A+B aufgeteilt, die jeweils ein Einzelunternehmen weiterführen

Dieser Artikel und die Fragen stellen einen kurzen Abriss dar, was alles von Bedeutung sein könnte. Für Ihre individuelle Situation gibt es viele steuerliche und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Unser Tipp: Im letzten Jahr Ihrer Tätigkeit ist allenfalls ein Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn zu ermitteln – dazu braucht es eine Aufgabebilanz. Was dies genau ist und wie wird diese erstellt wird, erklären wir Ihnen gerne.

Sie haben noch weitere Fragen?

Gerne gehen wir diese mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch durch. Dabei stellen Sie mit uns die verschiedenen Szenarien zusammen, um aus einem Bouquet an Varianten die für Sie Beste zu wählen.

Gerne können Sie zu einem kostenlosen Erstgespräch bei uns vorbeischauen.

Haben Sie noch Fragen dazu?

Kontaktieren Sie uns: +43 1 310 60 10 52 oder info@hellerconsult.com

2 Gedanken zu „Betriebsnachfolge

Kommentare sind geschlossen.