AWS Energiekostenzuschuss: Nachfrist für die Voranmeldung 16. -20. Jänner 2023

Erfreuliche Nachrichten haben unsere Steuerkanzlei kurz vor Weihnachten erreicht: für die Voranmeldung des Energiekostenzuschusses wurde eine Nachfrist vom 16. bis 20. Jänner 2023 gesetzt. Die Bundesregierung stellt mit dem Unternehmens-Energiekostenzuschuss finanzielle Mittel zur Verfügung, um die erhöhten Mehrkosten bei Strom, Erdgas und Treibstoffen, die durch den russischen Angriffskrieg entstanden sind, für Unternehmen teilweise abzufedern.

Wichtige Grenzen für die Beantragung des Energiekostenzuschusses:

Über EUR 700.000 Jahresumsatz
Bei einem Umsatz von über EUR 700.000 gilt ein Unternehmen als energieintensiv. Für diese Unternehmen ist das Kriterium mit den 3% Energiekosten vom Umsatz nicht verpflichtend einzuhalten. Eine Vorregistrierung ist jedoch verpflichtend und kann im Zeitraum 16. Bis 20. Jänner 2023 noch vorgenommen werden.

Energiemehrkosten von unter EUR 6.666

Machen die Energiemehrkosten im Betrachtungszeitraum Februar bis September 2022 (Zeitraum 1.2.2022 bis 30.09.2022) unter EUR 6.666 aus, ist jedenfalls keine Vorregistrierung nötig, weil das Pauschalmodell angewendet wird. Weitere Informationen befinden sich aktuell von Seiten des AWS noch in Bearbeitung.

So kommst Du zum Energiekostenzuschuss bei einem Umsatz von über EUR 700.000:

  1. Voranmeldung ist in der Nachfrist vom 16. – 20. Jänner 2023 über den aws Fördermanager möglich.
  2. Registrierung/ Benutzer Account mit E-Mail Adresse im aws Fördermanager
  3. Feststellung der Energieintensität (Achtung: bei Umsätzen von über EUR 700.000 benötigst Du die Feststellung Deiner Steuerberater/in oder Bilanzbuchhalter/in)
  4. Ermittlung der Förderbaren Kosten (ebenso unter Einbeziehung der Steuerberater/in)
    Antrag stellen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: AWS

Alle wichtigen Fakten im Überblick:

➡ Die fristgerechte Voranmeldung ist die Voraussetzung für die Antragstellung (bei Energiemehrkosten iHv EUR 6.666) Nachfrist: 16. Bis 20. Jänner 2023
➡ Förderungsart: First come – First served (Förderungsbudget wird in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben)
➡ Was wird gefördert: Strom, Erdgas und Treibstoffe
➡ Unterstützt werden gewerbliche, industrielle und gemeinnützige Unternehmen aller Größen
➡ Unternehmen mit mehr als EUR 700.000,- Umsatz müssen das Kriterium „energieintensiv“ nachweisen

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