hourglass-on-calendar

30. September 2024 – ein wichtiger Tag für Unternehmer

Alle Jahre wieder gilt der 30. September als besonders wichtiger Tag im Unternehmerleben. Denn hier enden steuerliche Fristen. Schnapp Dir daher Deinen Online-Kalender und trage Dir die Termine gleich ein.
Wir haben die wichtigsten Fristen hier zusammengestellt:

Frist für Offenlegung des Jahresabschlusses 31.12.2023

Für die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 gilt wieder die alt-bekannte Neunmonatsfrist ab dem Bilanzstichtag für die Einreichung beim Firmenbuch. Pläne, diese Frist auf zwölf Monate zu verlängern, wurden bisher noch nicht umgesetzt.
Bei Fristversäumnis drohen Geldstrafen von mindestens € 700 pro Geschäftsführer sowie zusätzlich pro Gesellschaft. Für Kleinstkapitalgesellschaften reduziert sich die Strafe um die Hälfte.

Rückerstattung ausländischer Vorsteuern (EU)

Österreichische Unternehmer, die im Ausland Lieferungen oder sonstige Leistungen beziehen, können unter bestimmten Voraussetzungen, die in Rechnung gestellte ausländische Vorsteuer zurückholen. Die Erstattungsanträge können in elektronischer Form über das FinanzOnline eingereicht werden.

Der Mindestbetrag für den Jahreswert bzw. den Restwert des Jahres beträgt € 50. Jener für einen unterjährigen Mindestzeitraum von 3 Monaten € 400.

ACHTUNG FALLFRIST: Die Frist für die Einbringung des Erstattungsantrages ist spätestens der 30.09. des Folgejahres. Für die Praxis bedeutet dies, dass alle Anträge, die nicht oder nicht vollständig bis zum Ende der Frist im Erstattungsmitgliedsstaat eingelangt sind, abgelehnt werden.

Anspruchszinsen für Steuernachzahlungen

Ab dem 1. Oktober erhebt das Finanzamt Anspruchszinsen auf Nachzahlungen der Einkommen- und Körperschaftsteuer des vorherigen Kalenderjahres, soweit diese € 50 übersteigen. Der Zinssatz beträgt aktuell (2024) 5,88 % pro Jahr. Um diese Zinsen zu vermeiden, empfiehlt sich eine freiwillige Vorauszahlung in Höhe der erwarteten Steuernachzahlung. Bei einem Guthaben aus der Veranlagung 2023 werden selbstverständlich auch Anspruchszinsen gutgeschrieben, sofern sie über € 50 liegen.

Bestätigung der Spendenbegünstigung

Um die Spendenbegünstigung aufrechtzuerhalten, müssen die Voraussetzungen jährlich, innerhalb von neun Monaten nach Jahresende, dem Finanzamt Österreich bestätigt werden. Für Spendenbegünstigungen, die am 31.12.2023 bereits bestanden, gilt die Bestätigung für 2024 automatisch als erfüllt.

Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer

Anträge zur Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer können bis zum 30.09. gestellt werden.
Plane daher genügend Zeit für das Rendezvous mit Deiner Buchhaltung ein, ansonsten könnte es teuer werden.

Hast Du Fragen? Gerne unterstützen wir Dich bei deinen steuerlichen Terminen:

Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren!

Haben Sie noch Fragen dazu?

Kontaktieren Sie uns: +43 1 310 60 10 52 oder info@hellerconsult.com