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Kilometergeld 2025: 0,50 Gründe, warum Dein Auto eine Gehaltserhöhung verdient

Unternehmer, die im Auto sitzen und zum Geschäftstermin fahren in Wien

Ich geb’s zu: Mein Auto heißt Helga. Es hat Sitzheizung, kennt den Weg zum besten Heurigen in ganz Wien und hört gelassen zu, wenn ich mich über E-Mails um 22:43 Uhr aufrege. Kurzum: Helga ist meine treueste Mitarbeiterin – und ab sofort wird sie auch steuerlich besser behandelt.

Denn: Ab 2025 gilt ein einheitliches Kilometergeld für beruflich veranlasste Fahrten. Somit zieht der PKW mit dem Fahrrad gleich: € 0,50 pro Kilometer!

Höchstgrenzen sind ebenso zu beachten:

Beruflich veranlasst? Was heißt das jetzt genau?

Dienstreisen, Kundentermine, Messebesuche, Außendiensteinsätze – also alles, was Du nicht zwischen Deiner Wohnung und Deinem fixen Arbeitsplatz machst. Aber wenn Du Dein eigenes Auto nutzt, um die Welt zu erobern – oder wenigstens einen neuen Kunden in Niederösterreich – dann kannst Du diese Kilometer steuerlich geltend machen. Und das lohnt sich!

Km-Geld vs Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale ist eine steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer, die regelmäßig von ihrem Wohnort zur Arbeitsstätte fahren.

Wichtig: Die Arbeitsstätte ist jener Ort, an dem man regelmäßig für seinen Arbeitgeber tätig ist – also zum Beispiel das Büro, die Werkstatt oder das Geschäft. Diese tägliche Strecke kann mit der Pendlerpauschale berücksichtigt werden – allerdings nur im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses.

Das Kilometergeld hingegen betrifft beruflich veranlasste Fahrten außerhalb der normalen Strecke zur Arbeit – z. B. zu Kundenterminen, Lieferanten, Besprechungen oder Schulungen.

Voraussetzungen: Wann’s Kilometergeld gibt – und wann nicht

Natürlich gibt’s das Kilometergeld nicht ganz ohne Regeln – ein paar Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Finanzamt auch mitspielt. Hier ein Überblick, worauf Du achten solltest:

Und wenn’s kracht?

Unverschuldeter Unfall während einer beruflichen Fahrt? Auch hier hat das Steuerrecht ein Taschentuch für Dich parat: Selbst getragene Kosten – wie Reparaturen oder Abschleppdienste – gelten ebenfalls als als Betriebsausgaben/Werbungskosten. Wenn schon Blechschaden, dann bitte wenigstens mit steuerlicher Wiedergutmachung.

Umstieg auf den Drahtesel (Fahrrad)?

Für die sportlichen Steuerprofis unter euch: Auch Fahrräder bekommen ab 2025 ein echtes Upgrade. Du tust Gutes für Mutter Erde und bekommst das noch belohnt: Statt bisher 0,38 Euro gibt es dann 0,50 Euro pro Kilometer – für bis zu 3.000 Kilometer jährlich.
Ob Du nun lieber schwitzt oder schaltest – Hauptsache, Du fährst beruflich und dokumentierst es ordentlich. Die Strecke bei Fahrrad- und E-Bike-Fahrten muss mehr als 1 km betragen.

Ohne Fahrtenbuch läuft nix

Egal ob Helga, Dein Auto, oder der gute alte Drahtesel: Wer das Kilometergeld in Anspruch nehmen will, braucht eine saubere Aufzeichnung. Also:

Ein Fahrtenbuch kann altmodisch auf Papier oder im Excel geführt werden oder modern via App. Hauptsache, es ist plausibel und vollständig – sonst versteht das Finanzamt leider keinen Spaß.

Fazit: Fahr, Helga, fahr!

Dein Auto ist mehr als ein Fortbewegungsmittel – es ist Dein stiller Partner im Business.
Also egal, ob Du Architekt, Handelsvertreter oder Arzt bist: Wenn Du Dein Auto für berufliche Zwecke nutzt, solltest Du Dir dein Kilometergeld auf keinen Fall entgehen lassen.
Helga freut sich. Und Dein Steuerbescheid auch.

A propos Fahrrad: es werden auch Berufsräder auf Leasingbasis angeboten. Dann kann Dein Arbeitgeber die Kosten lukrieren.

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