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Gutscheine und Umsatzsteuer

Gratisgutscheine, Geschenke,Rabattversprechen

Zur Erinnerung: Hier können Sei nochmals alles nachlesen zu Thema „Geschenke an Mitarbeiter“

Umsatzsteuerliche Betrachtung

Wie es hierzu steht, hängt vor allem von 2 Faktoren ab:

Ob die Umsatzsteuer gleich bei der Ausgabe, später oder gar nicht anfällt, ist je nach Gutschein­typ (Kaufgutscheinen und Gratisgutscheinen) unterschiedlich.

Kaufgutscheine

Kaufgutscheine sind entgeltliche Gutscheine und weisen einen wertmäßigen Betrag aus, um welchen Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens gekauft werden können.

Zu unterscheiden ist, ob die Leistung bereits konkret bestimmt ist oder eben noch nicht.

Wenn die Leistung eines Kaufgutscheines noch nicht konkret bestimmt ist, liegt mit Verkauf des Gutscheins noch kein steuerbarer Umsatz vor.  Zum Beispiel: Gutscheine für ein Einkaufszentrum (SCS,..), Gutscheine für eine Tankstelle (Autowäsche, Treibstoffe,….), usw.

Umsatzsteuer muss in diesem Fall erst bei Einlösung des Gutscheines abgeführt werden. In der Rechnung für die Gutscheine darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

Dann unterliegt der Gutscheinverkauf der umsatzsteuerlichen Anzahlungsbesteuerung.

Zum Beispiel bei einem Gutschein eines Kinos für eine am Gutschein genau bezeichnete Kinovorstellung.

Grad der Konkretisierung der Leistung

Neben dem leistenden Unternehmen müssen bereits feststehen:

Ist der Wert eines Gutscheines höher als der Preis den der Käufer dafür gezahlt hat, wird der Betrag, den der Abnehmer für den Gutschein tatsächlich bezahlt hat, als umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage herangezogen. Die Minderung der Bemessungsgrundlage entspricht dann einem Rabatt.

Gratisgutscheine

Gratisgutscheine sind unentgeltliche Gutscheine und dienen ausschließlich Werbezwecken.

Hierbei gibt es wieder 2 Unterscheidungen:

Bei diesen ist der Gutschein an eine bestimmte Umsatzhöhe gebunden. Der Gutschein kann nur eingelöst werden, wenn diese überschritten wird. Die Umsatzsteuer wird erst beim Kauf des Produkts fällig, also wenn tatsächlich ein Geschäft abgeschlossen wird,

Da es sich hierbei um ein Gratisgeschenk handelt, fällt auch keine Umsatzsteuer an. Wenn es sich nicht bloß um Geschenke von geringem Wert handelt und für die jeweilige Ware ein Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde, kann es bei der Einlösung dieses Gutscheines jedoch zur Eigenverbrauchs­besteuerung kommen

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