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Registrierkassenpflicht: Wird es jetzt ernst?

Registrierkassenpflicht: Das wichtigste im Juli 2016

Wir haben hier am Blog bereits viel über die Registrierkassenpflicht berichtet, jetzt scheint es ernst zu werden. Hier daher noch einmal die Zusammenfassung der wichtigsten Details.

Wer braucht in Zukunft eine Registrierkasse?

Die genauen Voraussetzungen sind im § 131b BAO (Bundesabgabenordnung) geregelt.

Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Unternehmen von der Registrierkassenpflicht betroffen ist prüfen Sie folgendes:

Wenn beide Kriterien erfüllt sind, benötigen Sie eine Registrierkasse.

Ab wann gilt die Registrierkassenpflicht?

Das ist eine längere Geschichte, die Sie vielleicht in den Medien mitverfolgt haben.

Die wichtigsten Meilensteine in Kürze:

Gleichzeitig hat der VfGH nunmehr festgestellt, dass die Registrierkassenpflicht erst frühestens am 1. Mai 2016 bestehen kann.

Das ist vielleicht ärgerlich für Unternehmer*innen die bereits per 1.1.2016 mit einer gesetzeskonformen Registrierkasse ausgestattet waren. Sehen Sie es positiv: Sie haben die Angelegenheit schon hinter sich gebracht. Und: Die Einzelaufzeichnungs– und Belegerteilungspflicht besteht im Wesentlichen seit 1.1.2016.

Was bedeutet das nun für Sie als Unternehmer*in?

Ab wann Ihr Unternehmen registrierkassenpflichtig wird, hängt davon ab, ob Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) monatlich oder quartalsweise einreichen.  Denn die Pflicht besteht mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Grenzen erstmals (!) überschritten werden. Der Voranmeldungszeitraum kann dabei entweder eben 1 Monat oder 1 Quartal sein.

1. Sie geben Ihre UVA monatlich ab: Die Registrierkassenpflicht beginnt/begann frühestens ab dem 1.Mai.2016. Das ist dann der Fall, wenn sie bereits mit den Umsätzen im Jänner die beiden Umsatzgrenzen überschritten haben.

Ein Beispiel:

Nettoumsatz im Jänner 2016:  € 30.000 (Grenze = € 15.000)
davon Netto-Barumsätze (inkl. Bankomat- und Kreditkartenzahlungen und Gutscheinlösungen): € 12.000 (Grenze = € 7.500)

Der Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums ist der 1. Mai 2016, d.h. ab diesem Zeitpunkt werden Sie registrierkassenpflichtig.

2. Sie geben Ihre UVA quartalsweise ab: Die Registrierkassenpflicht beginnt frühestens ab dem 1.Juli 2016

Ein Beispiel:

Im Mai 2016 überschreiten Sie erstmals beide Umsatzgrenzen. Das heißt, die aufaddierten Nettoumsätze von Jänner bis Mai überschreiten € 15.000. Ebenfalls überschreiten die Barumsätze die Grenze von € 7.500.

Der entsprechende Voranmeldungszeitraum, in dem Sie die Grenzen überschreiten ist das 2. Quartal 2016 (April-Juni). Hier 3 Monate dazugerechnet und Sie werden ab 1.10.2016 registrierkassenpflichtig.

Einen noch detaillierteren Beitrag zum Zeitpunkt, an dem die Registrierkassenpflicht entsteht finden Sie hier:

Was kostet eine Registrierkasse?

Laut Auskunft des BMF bewegen sich die Kosten für die Anschaffung von Registrierkassen zwischen € 200 und € 1.000. Die Kosten stehen unmittelbar in Zusammenhang mit der Komplexität der jeweiligen Geschäftsfälle. Wenn Sie bisher keine Registrierkasse benötigt haben, können Sie davon ausgehen, dass die erforderlichen Funktionalitäten einer Registrierkasse überschaubar bleiben, wodurch auch die Kosten niedrig gehalten werden können.

Für kleine Unternehmen lohnt es sich auch bestehende Online-Apps in Erwägung zu ziehen, die teilweise sogar kostenlos angeboten werden können.

Unser Tipp: Wenn Sie Ihren Aufwand minimieren möchten, kann es sinnvoll sein, ein System auszuwählen, bei dem die Daten über eine Schnittstelle in die Buchungssoftware Ihres Steuerberaters eingespielt werden kann. Klären Sie das am besten mit dem Software-Hersteller und Ihrem Steuerberater bzw. Buchhalter.

Muss ich diese Kosten zur Gänze selbst tragen?

Um den Unternehmen die Anschaffung zu erleichtern, gibt es eine Anschaffungsprämie in der Höhe von € 200.

Zusätzlich können die gesamten Kosten im Jahr der Anschaffung zur Gänze abgeschrieben werden. Das heißt sie müssen nicht über eine Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden.

Tipp: Die Prämie kann im Rahmen der Steuererklärung mit dem Formular E 108c beantragt werden.

Gibt es Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht?

Ja, es gibt folgende Ausnahmen:

Und laut Beschluss des Ministerrats vom 21.Juni 2016 kommen noch folgende Ausnahmen hinzu: 

Welche Sanktionen gibt es, wenn trotz Pflicht keine Registrierkasse angeschafft wird oder bei Manipulationen?

Im Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht werden folgende Sanktionen festgehalten:

Ab wann ist mit Sanktionen zu rechnen?

Bis zum 30. Juni 2016 galt noch die Übergangsphase. Ab 1. Juli 2017 treten die Sanktionen in Kraft.

 

Quellen:

BMF: https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/Registrierkassen.html#heading_Erlass_zur_Einzelaufzeichnungs___Registrierkassen__und_Belegerteilungspflicht_3

Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht : https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s3#segmentHeadline1

 

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