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Umsatzsteuer

Umsatzsteuer

Grundsätzlich unterliegen Leistungen, die von Unternehmen an deren Kund*innen erbracht werden der Umsatzsteuer.

Letztendlich „getragen“ wird die Umsatzsteuer von den Endkonsument*innen, wie Sie aus der Abbildung erkennen.

Nehmen Sie einmal an, Sie sind das Unternehmen in der Mitte der Abbildung.
Dann erhalten Sie Umsatzsteuer für die Leistungen, die Sie an Ihre Kunden verrechnen. Diese müssen Sie an das Finanzamt abführen.

Gleichzeitig bezahlen Sie aber auch Ihren Lieferanten Umsatzsteuer.
Im Normalfall können Sie sich diese bezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen. Sie wird dann als Vorsteuer bezeichnet.

Das heißt Sie bezahlen letztendlich nur die Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer an das Finanzamt. Diese Differenz nennt sich Zahllast.

Wie hoch ist die Umsatzsteuer?

Der allgemeine Steuersatz liegt in Österreich bei 20%; er wird auch als „Normalsteuersatz“ bezeichnet.

Daneben gibt es einen ermäßigten Steuersatz in der Höhe von 10% sowie seit 1. Jänner 2016 den ermäßigten Steuersatz in der Höhe von 13%.

Der 10-prozentige Steuersatz gilt z.B. für:

Der 13-prozentige Steuersatz gilt z.B. für

Quellen: Unternehmer Service Portal  

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