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Interne Revision – die Kontrolle der Kontrollen

Kontrolle der internen Kontrollen

In unserem letzten Blogartikel haben wir das IKS-Interne Kontrollsystem vorgestellt. Neben diesem gibt es noch ein weiteres Kontrolltool für Unternehmen: die interne Revision.

Die Interne Revision ist eine standardisierte Einrichtung in einem Unternehmen mit der Zielsetzung, sowohl organisatorische Reibungsverluste als auch Fehler aufzudecken. Sie wird von der Geschäftsführung oder dem Vorstand eingesetzt, die einmalige oder wiederholende Prüfungsaufträge erteilen. Die Interne Revision untersteht daher der Unternehmensführung. (vgl. Marten/Quick/Ruhnke)

Interne Revision vs. IKS

Der Unterschied zum IKS besteht darin, dass die Interne Revision als Stabsstelle die Überwachung aller Bereiche im Unternehmen innehat. Nach den Autoren Klinger und Klinger ist die Interne Revision die Kontrolle der Kontrollen. (vgl. Klinger/Klinger)

Die Aufgabenbereiche der Internen Revision sind:

(vgl. Marten/Quick/Ruhnke )

Interne Revision vs. Wirtschaftsforensik

Der Unterschied zur Wirtschaftsforensik (die Methode für Nachweis und Prävention von Wirtschaftskriminalität) liegt vor allem in der Zielsetzung. Die Interne Revision zielt darauf ab, Fehlerquellen zu finden und künftig zu vermeiden, wohingegen die Wirtschaftsforensik dolose Handlungen aufdeckt und Präventionskonzepte gegen diese erstellt. Außerdem ist die Interne Revision nicht gänzlich unabhängig. Das heißt, sie ist eine innerbetriebliche Einrichtung, die dem Vorstand oder der Geschäftsführung unterstellt ist. Bei Verdachtsmomenten gegen die Geschäftsführung kommt deshalb die Interne Revision nicht zum Einsatz, da diese nicht unabhängig wäre und die Geschäftsführung Zugang zu Daten hätte. Die Interne Revision hilft, indem sie – bei begründetem Verdacht – die Wirtschaftsforensik aktiv bei der Aufklärung von Malversationen und Fehler dabei unterstützen kann zu determinieren, ob diese bewusst oder unbewusst geschehen sind. Allerdings geschieht dies nur, sofern jeglicher Verdacht der Mittäterschaft von Mitarbeitern der Internen Revision auszuschließen ist.

Quellen und Literaturempfehlungen

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