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Kilometergeld versus tatsächliche KFZ-Kosten – was ist besser?

Kilometergeld versus tatsächliche Kosten

Eine häufige Frage. Ob Kilometergeld oder die tatsächlichen Kosten verrechnet werden ist letztlich in den meisten Fällen  keine freiwillige Entscheidung sondern an gesetzliche Bestimmungen gebunden. Daher sollten sich UnternehmerInnen, die Fahrzeuge sowohl privat als auch betrieblich nutzen, mit diesem Thema auseinandersetzen. Denn PKW-Aufwendungen und Fahrtenbücher werden bei Steuerprüfungen besonders gerne geprüft.

Kilometergeld + Fahrtenbuch

Jede/r der schon mal ein Fahrtenbuch schreiben musste, weiß wie mühsam das ist. Das Fahrtenbuch muss ALLE mit dem KFZ durchgeführten Fahrten enthalten. Es wird immer einem Fahrzeug zugeordnet, wer mehrere Autos hat, muss daher für jedes einzelne ein Fahrtenbuch führen.

Das Fahrtenbuch muss für jede Fahrt enthalten:

Wann muss ein Fahrtenbuch geführt werden?

In einigen Fällen ist das Führen eines Fahrtenbuch gesetzlich vorgeschrieben, in anderen ist es empfehlenswert:

Zwingend ist ein Fahrtenbuch von DienstnehmerInnen zu führen 

Für Unternehmer empfiehlt es sich immer ein Fahrtenbuch zu führen, da ansonsten der betriebliche Anteil nicht bestimmt werden kann. Wenn Sie für Ihr privates Auto Kilometergeld verrechnen, müssen Sie zwingend ein Fahrtenbuch führen. 

Kann ich entscheiden, ob ich Kilometergeld verrechne oder das Auto in mein Betriebsvermögen aufnehme?

Das können Sie nur

Beispiel: Die gesamte Jahreskilometerleistung beträgt 100.000 km. Sie sind 40.000 km betrieblich gefahren und 60.000 privat. 

Die 30.000 km-Grenze ist aus zwei Gründen wichtig:

  1. Sie können km-Geld für max. 30.000 km/Jahr verrechnen. Das Kilometergeld beträgt derzeit € 0,42 /km. Das heißt, Sie können max. € 12.600 an km-Geld pro Jahr verrechnen. Wenn Sie Kilometergeld verrechnen, brauchen Sie als Nachweis über die gefahrenen Kilometer zwingend ein Fahrtenbuch!
  2. Ab einer Kilometerleistung von 30.000 km ist zu prüfen, ob das Fahrzeug nicht doch überwiegend betrieblich (mehr als 50%) genutzt wird. Wenn das der Fall ist, dann müssen Sie das Fahrzeug im Anlagevermögen des Unternehmens aktivieren und über die gesetzliche Nutzungsdauer von 8 Jahren abschreiben. Die laufenden Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Auto sind in diesem Fall als tatsächliche Kosten zu erfassen.

Im Umkehrschluss bedeutet das: Wenn Sie das Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich nutzen und mehr als 30.000 km betrieblich veranlasst sind, MÜSSEN Sie das Fahrzeug in Ihr Anlagevermögen aufnehmen und die tatsächlichen Kosten ansetzen.

ACHTUNG: PKW und alle damit verbundenen Kosten sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Ausnahme: Fiskal-LKW bzw. KFZ auf der Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Fahrzeuge des BMF

Wie weiß ich, welche Variante die Richtige ist?

Wenn Sie noch nicht wissen, wie viele Kilometer Sie betrieblich fahren werden, können Sie sich am Ende des Jahres ausrechnen, welche Variante für Sie die richtige ist. Dazu benötigen Sie die Höhe Ihrer tatsächlichen Kosten (Leasingraten, Treibstoffkosten, Versicherung, Service, etc.) sowie Ihre jährliche Kilometerleistung laut Fahrtenbuch:

Diese Rechnung könnte so aussehen:
Wir sind hier davon ausgegangen, dass 30.000 km/Jahr betrieblich gefahren werden und vergleichen zwei Fahrzeuge mit unterschiedlichem Anschaffungswert.


Tipp: Wenn Sie während des Jahres ein Fahrtenbuch führen und Belege für die tatsächlichen Kosten sammeln, können Sie sich am Ende des Jahres – also vor der Steuererklärung – für die richtige Variante entscheiden. 

Aus dieser Rechnung geht hervor, dass beim Auto mit dem höheren Anschaffungswert natürlich die tatsächlichen Kosten vorteilhafter sind. Denn mit dem höheren Anschaffungswert ist auch die Abschreibung höher, entsprechend meist Versicherung und Leasingraten. Bei günstigeren Fahrzeugen wird tendenziell das km-Geld vorteilhafter sein. Dennoch: Wenn Sie das Auto überwiegend, also zu 50% betrieblich nutzen, müssen Sie zwingend die tatsächlichen Kosten ansetzen.

Welche Kosten sind für das Kilometergeld abgedeckt?

Welche Kosten kann ich als tatsächliche Kosten ansetzen?

Die gleichen Kosten, die mit dem Kilometergeld abgedeckt sind. Hier müssen Sie natürlich (wie auch bei anderen Ausgaben) alle Belege sammeln um sie anschließend in Ihrer Buchhaltung zu verbuchen.

In welcher Form muss ich das Fahrtenbuch führen?

In einer Weise, die nicht mehr nachträglich geändert werden kann. Vorgefertigte Fahrtenbücher gibt es z.B. bei ÖAMTC oder ARBÖ.
Excel-Listen sind nicht erlaubt!

Wollen Sie noch mehr zum Thema Autos und Steuern erfahren?

Gerne gehen wir diese mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch durch. Dabei stellen Sie mit uns die verschiedenen Szenarien zusammen, um aus einem Bouquet an Varianten die für Sie Beste zu wählen. Hier sind unsere Daten zur Anmeldung zu einem kostenlosem Erstgespräch.

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