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Wenn DienstnehmerInnen lange im Krankenstand sind: Die AUVA leistet einen Zuschuss zum Entgelt

Für lange Krankenstände von DienstnehmerInnen können KMU Zuschüße zur Entgeltfortzahlung bei der AUVA beantragen

Diesen Zuschuss können Klein- und Mittelbetriebe in Anspruch nehmen, die regelmäßig weniger als 51 DienstnehmerInnen beschäftigen und zwar in diesen Fällen:

Der Zuschuss wird auch für geringfügig Beschäftigte gewährt!

Höhe des Zuschusses: 50% des tatsächlich fortgezahlten Entgelts für maximal 6 Wochen je Arbeitsjahr/Kalenderjahr.

Nähere Informationen zur Antragstellung und das Antragsformular finden Sie hier

TIPP: Nutzen Sie den bevorstehenden Jahreswechsel um zu überprüfen, ob Ansprüche bestehen!

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