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Wenn die Finanzpolizei hereinstürmt…..

Was Sie wissen müssen, wenn die Finanzpolizei kommt

… und das ist nicht übertrieben! Ohne Voranmeldung sind UnternehmerInnen plötzlich einem Sturmangriff zahlreicher Finanzpolizisten ausgesetzt. Die Finanzpolizisten schwärmen im Unternehmen aus – auf der Suche nach belastendem Material.

Kontrolliert wird bei diesen Prüfungen eine vermeintliche Abgabenhinterziehung. In letzter Zeit kommen diese Prüfungen vermehrt zum Einsatz. Bevorzugte Branchen: Baugewerbe, Gastgewerbe, Glückspielgewerbe, Reinigungsgewerbe um nur einige zu erwähnen.

Was macht die Finanzpolizei eigentlich?

Die Finanzpolizei ist eine besondere Organisationseinheit der Steuer- und Zollverwaltung mit Sitz in Wien und Dienststellen bei allen Finanzämtern. Die Finanzpolizei als Ordnungsorgan kontrolliert Handlungsverletzungen gegen die von Abgabenbehörden zu vollziehenden Rechtsvorschriften. Die Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse der Finanzpolizei sind sehr umfangreich und umfassen folgende Bereiche:

Für das Einschreiten der Finanzpolizei muss ein begründeter Verdacht oder ein Verstross gegen eine Rechtsvorschrift vorliegen.

Was tun, wenn die Finanzpolizei „hereinstürmt“?

Es zahlt sich aus, Ihre MitarbeiterInnen für diesen Fall zu wappnen, da die Beamten im Normalfall zuerst auf diejenigen MitarbeiterInnen Ihres Unternehmens treffen, die normalerweise für den Empfang von Besuchern zuständig sind: SekretariatsmitarbeiterInnen, Empfangspersonal, Servicepersonal, etc.

Für den Fall einer Inspektion ist es daher ratsam, eine/n MitarbeiterIn auszuwählen, der im Fall der Abwesenheit der Geschäftsleitung verantwortlich ist.

Was diese MitarbeiterInnen wissen sollten:

  1. Wenn Finanzbeamte vor Ort sind muss unverzüglich die Geschäftsführung informiert werden
  2. Keinesfalls sollten die MitarbeiterInnen selbst Auskünfte erteilen
  3. Wenn möglich, sollten die MitarbeiterInnen den Beamten einen Platz anbieten, an dem sie auf das Eintreffen der Geschäftsführung warten können

Was Sie als GeschäftsführerIn in so einer Situation wissen müssen:

Häufig folgt nach einer Kontrolle ein umfangreicher Fragenkatalog an die Unternehmen. In diesem Fall müssen Sie zu den Fragen Stellung nehmen und entlastende Unterlagen vorlegen.

Bei der Betrugsbekämpfung weht durchaus ein stürmischer Wind. Im Fall von Unternehmen, die nichts zu verbergen haben wird der Sturm zu einem milden Lüfterl, das aber doch Arbeit nach sich zieht.

Wurde eine begründete Kontrolle durchgeführt, dann werden natürlich entsprechende Schritte eingeleitet.

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