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Die Umsatzsteuerjahreserklärung als Selbstanzeige

In den letzten Monaten wurde das Thema eines Rückstandsausweises bei Umsatzsteuerjahreserklärungen viel diskutiert. So ein Rückstandsausweise gilt bei der Umsatzsteuerjahreserklärung zwar als Selbstanzeige – was muss dabei aber noch beachtet werden?

Wie bei jeder Selbstanzeige reicht auch hier die bloße Einreichung der Umsatzsteuererklärung nicht aus, um Straffreiheit zu erlangen. Es gilt die Kriterien zu erfüllen, die eben bei Selbstanzeigen üblich sind.

Das Thema der Umsatzsteuerjahreserklärung als Selbstanzeige ist eine sehr komplexe Materie und wird uns in den nächsten Monaten sicher noch beschäftigen. Wenn Sie Fragen haben, unterstützen wir Sie gerne!

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