Zuschuss von der AUVA bei Arbeitsunfällen und Krankenstand.

Zuschuss zur Entgeltfortzahlung

Viele Unternehmer wissen gar nicht, dass sie einen gewissen Anteil von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zurückerstattet bekommen, wenn Dienstnehmer länger im Krankenstand sind. Bei einem Arbeitsunfall erhält man den Zuschuss sogar ab dem 1. Tag.

Dienstgeberinnen bzw. Dienstgeber erhalten also unter bestimmten Voraussetzungen von der AUVA folgende Leistungen:

  • Zuschuss nach Entgeltfortzahlung wegen Unfall oder Krankheit
  • Differenzvergütung für bestimmte Personengruppen

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf Zuschuss zur Entgeltfortzahlung besteht für alle bei der AUVA unfallversicherten Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge).

Dies gilt auch für teilzeitbeschäftigte und geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer.

Welche Unternehmen fallen darunter?

  • Anspruch auf Zuschuss zur Entgeltfortzahlung besteht nur für Unternehmen, die in der Regel weniger als 51 Arbeitnehmer beschäftigen.

Auch folgendes gilt:

  • Wenn pro Jahr nicht mehr als 50 Arbeitnehmer sowie an nicht mehr als 30 Tagen pro Jahr nicht über 75 Arbeitnehmer beschäftigt werden.

oder

  • Wenn max. 53 Arbeitnehmer beschäftigt werden und 50 Arbeitnehmer nur deshalb überschritten werden, da Lehrlinge sowie begünstigte Behinderte beschäftigt werden.

Freizeit- oder Arbeitsunfälle

Der Zuschuss zur Entgeltfortzahlung gilt bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als 3 zusammen­hängende Tage gedauert hat bzw. andauert.

Aufgrund von:

  • Freizeit- oder Arbeitsunfall
  • Unfall als Mitglied oder freiwilliger Helfer einer Blaulichtorganisation (Rettungsdienste, freiwillige Feuerwehr etc.) während Ausbildung, Übung oder Einsatz.
  • Unfällen als Zivil-, Präsenz- oder Ausbildungsdiener während eines Einsatzes im Katastrophenschutz bzw. in der Katastrophenhilfe.

Achtung: Der Antrag auf Zuschuss zur Entgeltfortzahlung gilt nicht als Unfallmeldung! Deshalb ist unbedingt nach einem Arbeitsunfall auch eine Unfallmeldung auszufüllen!

Zuschuss bei Erkrankung

Der Zuschuss zur Entgeltfortzahlung gebührt für Krankenstandstage eines länger als 10 zusammenhängende Tage dauernden Krankenstandes.

Der Zuschuss wird ab dem 1.Tag der Entgeltfortzahlung für die Dauer von maximal 42 Kalendertagen pro Arbeitsjahr (Kalenderjahr) gewährt.

Der Antrag ist innerhalb von 3 Jahren nach Beginn des Entgeltfortzahlungsanspruches elektronisch zu stellen.

In welcher Höhe erfolgt der Zuschuss?

Der Zuschuss beträgt 50 % des tatsächlich fortgezahlten Entgelts zuzüglich eines Zuschlages für die Sonderzahlungen in Höhe von 8,34 %.

Die Höhe des Zuschusses ist mit dem 1,5-fachen der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage begrenzt.

Achtung: Die Zuschlagshöhe ist frei davon, ob die Arbeitsunfähigkeit auf Erkrankung oder Arbeits- oder Freizeitunfall zurückzuführen ist.

Formulare:

Antrag auf Zuschuss nach Entgeldfortzahlung

Ausfüllhilfe

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