Wie setzen sich eigentlich die Lohnnebenkosten zusammen?

Mitarbeiter*innen sind teuer. Neben dem Bruttogehalt, das die Mitarbeiter*innen erhalten, tragen Arbeitgeber*innen in Österreich zusätzlich eine Reihe von Lohnnebenkosten.

Wie setzen sich die Lohnebenkosten zusammen?

Den größten Teil der Lohnnebenkosten macht der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung aus, zusätzlich fallen Beiträge an das Finanzamt, an die Stadt- bzw. Gemeindekasse und die Mitarbeitervorsorgekasse an. Hier lesen Sie im Detail wie sich die Lohnnebenkosten zusammensetzen.

Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung

Dieser berechnet sich vom Bruttobezug und beträgt für das Jahr 2015:

  • 21,63% für Angestellte
  • 21,50% für Arbeiter*innen
  • 21,08% für freie Dienstnehmer*innen

Tipp: In unserem Gastbeitrag im Recruiting-Blog von Claudia Lorbeer von uns lesen Sie mehr über die Unterschiede zwischen echten und freien Dienstnehmer*innen

Der Dienstgeberanteil enthält im Detail:

  • Pensionsversicherung
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • IESG-Zuschlag – das ist der Zuschlag zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz
  • Wohnbauförderungsbeitrag
  • Arbeiterkammerumlage

Beiträge an das Finanzamt

  • Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAG) – abgekürzt als DB
    Der DB beträgt 4,5 vom monatlichen Bruttobezug
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag – abgekürzt als DZ

Der DZ variiert je nach Bundesland und ist vom monatlichen Bruttobezug zu berechnen: 

Burgenland: 0,44%
Kärnten: 0,41%
Niederösterreich: 0,40%
Oberösterreich: 0,36%
Salzburg: 0,42%
Steiermark: 0,39%
Tirol: 0,43%
Vorarlberg: 0,39%
Wien: 0,40%

DB und DZ werden – wie der Name vermuten lässt – ausschließlich vom Dienstgeber getragen.

An die Stadt/Gemeindekasse

Die Kommunalsteuer bzw. Gemeindeabgabe ist in der Höhe von 3% vom monatlichen Bruttobezug zu berechnen. Sie wird ausschließlich vom Dienstgeber getragen.

Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse

Dienstgeber*innen haben für Ihre Mitarbeiter*innen einen Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse in der Höhe von 1,53% vom Bruttobezug zu leisten.

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten gesamt?

In Summe betragen die Lohnnebenkosten, die von Dienstgeber*innen getragen werden im Jahr 2015:

  • 31,06% für Angestellte
  • 30,93% für Arbeiter
  • 30,51% für freie Dienstnehmer

Dieser Wert variiert je nach Bundesland minimal – da die Höhe des DZ vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gibt es bezüglich Lohnnebenkosten Erleichterungen oder Ausnahmen?

Ja. Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen für:

  • Gesamteinkommen unter € 1.460
  • Ältere Arbeitnehmer*innen

Fragen Sie uns!

Tipp: Auf unserer Webseite können Sie sich mit einem Rechner die anfallenden Lohnnebenkosten ausrechnen!

Haben Sie noch Fragen dazu?

Kontaktieren Sie uns: +43 1 310 60 10 52 oder info@hellerconsult.com