Zuschuss von der AUVA bei Arbeitsunfällen und Krankenstand.

Wenn Mitarbeiter krank sind – Das sollten Sie wissen

Wenn Mitarbeiter aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls keine Arbeitsleistungen erbringen können, dann gilt es, eine Reihe gesetzlicher Regelungen in Bezug auf zu beachten. Das Wichtigste finden Sie in diesem Beitrag.

Wann und wie muss der Arbeitnehmer die Krankheit melden?

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet Ihnen den Dienstverhinderungsgrund unverzüglich zu melden, das heißt der Arbeitnehmer muss Sie per Telefon, Fax, E-Mail, SMS etc. darüber informieren, dass er nicht am Arbeitsplatz erscheinen kann und zwar sobald er dazu in der Lage ist.

Tipp aus der Praxis:
Regeln Sie im Arbeitsvertrag, in welcher Form eine Krankmeldung zu erfolgen hat. Diese ist gesetzlich nicht geregelt. Regeln Sie entsprechend, wer im Unternehmen berechtigt ist, die Krankmeldungen entgegen zunehmen.

Muss der Arbeitnehmer eine Krankenbestätigung vorlegen?

Als Arbeitgeber können Sie vom Arbeitnehmer verlangen, dass dieser eine Krankenbestätigung über Ursache (nur ob es sich um Krankheit oder Unfall handelt – die genaue Diagnose unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht!) und Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorlegt. Der Arbeitnehmer ist nur dann zur Vorlage einer Krankenbestätigung verpflichtet, wenn diese vom Arbeitgeber ausdrücklich verlangt wird. Eine allgemeine Verpflichtung dafür im Arbeitsvertrag ist dafür nicht ausreichend. Als Arbeitgeber können Sie den Arbeitnehmer bereits ab dem 1. Tag dazu auffordern, eine Krankenbestätigung vorzulegen.

Tipp aus der Praxis:
Am einfachsten – auch für Ihre Abrechnung ist es – wenn Arbeitnehmer sich ab dem 1. Tag krankschreiben lassen. Rückdatierungen bis zu einem Tag sind zwar grundsätzlich möglich und auch üblich, aber für Sie als Arbeitgeber schwieriger nachzuvollziehen. Rückdatierungen, die über einen Tag hinausgehen sind – bis auf Ausnahmefälle – nicht erlaubt!

Wer muss die Krankenbestätigung ausfüllen?

Das Gesetz verlangt eine Krankenbestätigung von einem Amts- oder Gemeindearzt bzw. von der zuständigen Gebietskrankenkasse. Nach herrschender Meinung kann sie aber auch von jedem Vertragsarzt ausgefüllt werden.

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer keine Krankenbestätigung vorlegt?

Wenn Sie als Arbeitgeber den Arbeitnehmer dazu aufgefordert haben, eine Krankenbestätigung vorzulegen, dieser der Aufforderung aber nicht nachkommt, dann verliert er für die Dauer dieser Säumnis den Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sehr wohl zählen diese Tage aber als Krankenstandstage. D.h. sie vermindern das Kontingent an fortzahlungspflichtigen Krankenstandstagen.

Tipp aus der Praxis:
Wenn Sie den Arbeitnehmer zur Vorlage einer Krankenbestätigung auffordern, achten Sie darauf, dass Sie diese Aufforderung nachweisen können. Wenn Sie also ein Telefongespräch darüber führen, dann schicken Sie eine zusammenfassende E-Mail an den Arbeitnehmer, um die Aufforderung auch schriftlich und damit nachweisbar festzuhalten.

Ist es ein Entlassungsgrund, wenn der Arbeitnehmer die Melde- und Nachweispflichten verletzt?

Grundsätzlich nicht. Als Rechtsfolge für diese Verletzung ist bereits der Verlust der Entgeltfortzahlung vorgesehen.

Lediglich zusätzliche gravierende Umstände können eine Entlassung rechtfertigen, z.B.:

  • Wenn eine Meldung des Krankenstandes leicht möglich gewesen wäre und der Arbeitnehmer darüber Bescheid wusste, dass dem Arbeitgeber durch seine Dienstunfähigkeit ein beträchtlicher Schaden erwachsen könnte.
  • Wenn sich herausstellt, dass der Arbeitnehmer entgegen seiner Behauptung arbeitsfähig war. In diesem Fall muss der Arbeitgeber in einem gerichtlichen Verfahren die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers beweisen.

Was ist, wenn ich als Arbeitgeber die Richtigkeit der Krankenbestätigung anzweifle?

Hier gilt grundsätzlich, dass Sie als Arbeitgeber auf die Korrektheit der vom Arzt ausgestellten Krankenbestätigung vertrauen müssen. Wenn Sie Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers haben, müssen Sie beweisen, dass dieser in Wirklichkeit arbeitsfähig war.

In der Praxis haben Sie zwei Möglichkeiten, Beweise vorzulegen:

  1. Sie regen bei der zuständigen Gebietskrankenkasse eine Überprüfung des Krankenstandes an, die dann ihrerseits den Arbeitnehmer zu einer Untersuchung beim Amtsarzt lädt. Allerdings besteht auf eine solche Überprüfung kein Rechtsanspruch.
  2. Sie setzen einen Privatdetektiv ein, der das Verhalten des Arbeitnehmers im Krankenstand überprüft. Wenn der Privatdetektiv eingesetzt wurde, weil bereits davor ausreichende Anhaltspunkte vorlagen, die für ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers sprachen, dann können die Detektivkosten unter Umständen sogar vom Arbeitnehmer zurückgefordert werden.

Welche Sanktionen kann ich setzen, wenn ich die Richtigkeit der Krankenbestätigung anzweifle?

  1. Das Entgelt zurückhalten
    Wenn ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der Krankenbestätigung bestehen. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer auf Auszahlung des Entgeltes klagen. Sie als Arbeitgeber müssen in einem nachfolgenden Verfahren beweisen, dass die Bestätigung unrichtig ausgestellt ist.
  2. Den Arbeitnehmer entlassen
    Entlassungen sind allerdings nur in den folgenden drei Fällen zulässig:
    1. Wenn der Arbeitnehmer wissen musste, dass eine Arbeitsunfähigkeit in Wirklichkeit nicht vorliegt, d.h. wenn er beim Arzt unrichtige Angaben gemacht hat.
    2. Wenn die Krankenbestätigung verfälscht wurde, wenn also z.B. das Endigungsdatum geändert wurde.
    3. Wenn das Verhalten des Arbeitnehmers im Krankenstand seine Genesung beeinträchtigt. Hierzu ist jeweils der individuelle Fall genauer zu analysieren, da es je nach Krankheit sehr unterschiedlich ist, welches Verhalten gesundungsförderlich bzw. – gefährdend ist.
    z.B. langsames Joggen im Wald kann bei einem Burnout förderlich sein, bei einer Grippe hingegen die Genesung gefährden.

Anmerkung: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Beitrag auf geschlechtergerechte Sprache verzichtet. Jegliche verwendete männliche Form umfasst uneingeschränkt auch die entsprechende weibliche Form.

Quellen:
Dr. Josef Grünanger – PVP 2014/84, 324
Dr. Josef Grünanger – PVP 2014/77, 303

 

Haben Sie noch Fragen dazu?

Kontaktieren Sie uns: +43 1 310 60 10 52 oder info@hellerconsult.com

2 Gedanken zu „Wenn Mitarbeiter krank sind – Das sollten Sie wissen

  1. Hey,

    danke für den Artikel. Das beauftragen eines Privatdetektiv schreckt viele aufgrund der Kosten zurück. Aber ich kann das nur empfehlen. Ein befreundeter Unternehmer hat dadurch sich viel Geld erspart – sein Mitarbeiter war 2 Monate im Krankenstand. Die Detektivkosten musste der Mitarbeiter dann auch selbst tragen.

    Das wäre vielleicht ein tolles Angebot für ein Detektivbüro. Man bezahlt nur bei Erfolg, ich wette die erwischen trotzdem genug 🙂
    (Außer in so tollen Teams wie bei hellerconsult und ithelps, da passiert so etwas gar nicht!) 😉

    Liebe Grüße
    Sebastian

    • Hallo Sebastian,

      Danke für den positiven Realitätsbericht! Schön zu hören, dass es funktioniert hat. Wenn man sich auch als UnternehmerIn nicht wünscht, dass solche Maßnahmen überhaupt erforderlich werden…

      Liebe Grüße
      Isabelle

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