Für lange Krankenstände von DienstnehmerInnen können KMU Zuschüße zur Entgeltfortzahlung bei der AUVA beantragen

Wenn DienstnehmerInnen lange im Krankenstand sind: Die AUVA leistet einen Zuschuss zum Entgelt

Diesen Zuschuss können Klein- und Mittelbetriebe in Anspruch nehmen, die regelmäßig weniger als 51 DienstnehmerInnen beschäftigen und zwar in diesen Fällen:

  • Wenn die Betriebe DienstnehmerInnen, auf Grund eines unfallbedingten Krankenstands (Freizeit- oder Arbeitsunfall) das Entgelt für mehr als drei Tage fortzahlen müssen oder
  • bei sonstigen Krankenständen der DienstnehmerInnen, wenn der Krankenstand länger als 10 Tage dauert. In diesen Fällen wird der Zuschuss aber erst ab dem 11. Krankenstandstag gewährt

Der Zuschuss wird auch für geringfügig Beschäftigte gewährt!

Höhe des Zuschusses: 50% des tatsächlich fortgezahlten Entgelts für maximal 6 Wochen je Arbeitsjahr/Kalenderjahr.

Nähere Informationen zur Antragstellung und das Antragsformular finden Sie hier

TIPP: Nutzen Sie den bevorstehenden Jahreswechsel um zu überprüfen, ob Ansprüche bestehen!

Haben Sie noch Fragen dazu?

Kontaktieren Sie uns: +43 1 310 60 10 52 oder info@hellerconsult.com