Was macht ein Steuerberater beim Jahresabschluss eines Einnahmen-Ausgaben-Rechners

Was macht eine/e SteuerberaterIn beim Jahresabschluss eines Einnahmen-Ausgaben-Rechners (Teil 2)

Was SteuerberaterInnen monatlich für Ihre Klienten machen, haben wir bereits in Teil 1 erklärt.

Jetzt wollen wir uns noch anschauen, was beim Jahresabschluss zu tun ist:

Wenn Sie Ihre/n SteuerberaterIn bereits auch mit der monatlichen Buchhaltung beauftragt haben, sollte der Großteil der Informationen bereits vorhanden sein. Wenn Sie die laufenden Buchhaltungsarbeiten selbst erledigen, wird der/die SteuerberaterIn auch eine gewisse Zeit dafür aufwenden müssen, um sich in die Unterlagen einzuarbeiten.

  1. Konten abstimmen, notwendige Umbuchungen vornehmen, prüfen, ob die Buchhaltung in sich stimmig ist.
  2. Das Anlagenverzeichnis erstellen. Das wichtigste dabei ist die Berechnung der Abschreibung. Hierzu gehört auch zu prüfen, ob z.B. die Anschaffungskosten einer Maschine gekürzt werden müssen, weil Sie dafür eine Förderung erhalten haben.
  3. Informativ, allerdings bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern nicht zwingend – ist die Überprüfung der Forderungen bzw. offenen Rechnungen. Dazu gehört es auch, lange Außenstände zu analysieren. Das geschieht natürlich in Kooperation mit Ihnen. Gute SteuerberaterInnen werden sich nach Ihrem Mahnwesen erkundigen, wenn Sie viele offene Forderungen haben und Sie bei Verbesserungsmaßnahmen unterstützen.
    Achtung: Beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip:  Einnahmen und Ausgaben werden immer der Periode bzw. dem Jahr zugeordnet, in dem sie bezahlt oder auf dem Konto eingegangen sind. Daher werden bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern offene Forderungen, die ja noch nicht bezahlt sind, auch nicht gebucht.
  4. Freiwillige Sozialleistungen: hier wird geprüft, ob alle freiwilligen Sozialleistungen, die Sie Ihren MitarbeiterInnen zu Gute kommen lassen auch steuerfrei sind
  5. Autos: Werden Firmenautos von Mitarbeitern auch für Privatfahrten benutzt? Wurde hier ein Sachbezug hinzugerechnet? Benutzt ein Geschäftsführer ein Firmenauto und wurde das korrekt berücksichtigt?
  6. Korrektur der Bewirtungsspesen: Essensrechnungen sind nur zur Hälfte abzugsfähig!
  7. Überprüfen, ob etwas fehlt. Aus Erfahrung werden Reisekostenabrechnungen häufig vergessen.
  8. Abweichungsanalysen erstellen. Hierbei wird die Entwicklung der Unternehmenszahlen im Vergleich zum vergangenen bzw. zu mehreren vergangenen Jahren genau betrachtet
  9. Gliederung erstellen: Ähnlich wie in einer Bilanz werden auch beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner die einzelnen Posten zusammengefasst und übersichtlich dargestellt
  10. Alle Informationen bzgl. Absetzbarkeit vom Kunden einholen und einberechnen: Spenden, Kirchensteuer, Versicherungsprämien, Außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibetrag, etc.
  11. Steuererklärung erstellen
  12. Besprechung mit dem/r KlientIn
  13. Einreichung der Steuererklärung beim FinanzOnline
  14. Eventuelle Rückfragen des Finanzamts beantworten
  15. Dem/r KlientIn den Bescheid zustellen
  16. Und fertig…bis zum nächsten Jahresabschluss

Und noch ein Wort zum Schluss: Je besser Sie mithelfen, desto günstiger wird es für Sie. Wie Sie z.B. Ihre Belege optimal ordnen erfahren Sie in unserem Tutorial.

Natürlich sind die SteuerberaterInnen dazu da, Ihnen Arbeit abzunehmen und ihr Expertenwissen zur Verfügung zu stellen. Dies setzt aber voraus, dass Sie als Klient alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

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