Der Gewinnfreibetrag

Alle Unternehmer, deren Wirtschaftsjahr ab Jänner 2017 beginnt, können wieder in verschiedene Wertpapiere investieren, wenn sie den investitionsabhängigen Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen wollen. (Zuvor waren vorübergehend nur Wohnbau­anleihen als begünstigte Wirtschaftsgüter geeignet, um Steuern zu sparen.) Gleich geblieben ist jedoch, dass diese Wertpapiere ab der Anschaffung mindestens 4 Jahre im Betriebsvermögen verbleiben. Geschichte Der Gewinnfreibetrag […]

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