KYC Formulare

KYC – Know Your Costumer

Know Your Customer (deutsch: Kenne deinen Kunden) ist die Bezeichnung für eine vorgeschriebene Legitimationsprüfung von bestimmten Neukunden zur Verhinderung von Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierung.

Rechtsgrundlagen

In Österreich gibt es kein spezielles Geldwäschereigesetz.

Geldwäscherei bedeutet das Verschleiern des illegalen Ursprungs von Erträgen aus bestimmten kriminellen Aktivitäten, den sogenannten Vortaten. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, ab Vermögensbestandteilen von EUR 50.000 bis zu 10 Jahren.

Unter Terrorismusfinanzierung versteht man das Bereitstellen von Vermögenswerten zur Ausführung eines terroristischen Aktes.

In Österreich muss sich jeder Kunde bzw. jede Kundin identifizieren, wer:

  • eine dauernde Geschäftsbeziehung mit einem Finanzinstitut eingeht; das heißt, schon bei Eröffnung eines Sparbuchs
  • eine Transaktion im Wert von mind. EUR 15.000 durchführt, welche nicht in den Rahmen einer dauernden Geschäftsbeziehung fällt
  • eine Einzahlung auf oder eine Auszahlung von Spareinlagen tätigt, wenn der ein- oder auszuzahlende Betrag EUR  15.000 übersteigt
  • den Verdacht von Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung erweckt
  • wenn Zweifel an den bereits erhaltenen Identifikationsdaten bestehen

Wer muss ein KYC Prüfung machen?

In Österreich sind folgende Branchen und Berufsstände davon betroffen:

  • Finanzinstitute
  • Kreditinstitute
  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Immobilienmakler
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, externe Buchprüfer
  • Anbieter von Dienstleistungen für Trusts und Gesellschaften
  • Casinos und elektronische Spielbanken
  • alle Unternehmen, die Zahlungen von EUR 15.000 oder mehr entgegennehmen

 PEP – Political Exposed Persons

Als politisch exponierte Person (PEP) werden Politiker oder Politikerinnen sowie Personen im unmittelbaren Umfeld eines Politikers bezeichnet, die bei Geldwäsche strengeren Anforderungen als ein Normalbürger unterliegen.

Personen, die ein wichtiges öffentliches Amt bekleiden sind:

  • Staatschef, Regierungschef, Minister, stellv. Minister, Staatssekretär
  • Parlamentsmitglieder
  • Mitglied von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten oder sonstigen hochrangigen Institutionen der Justiz
  • Mitglied der Rechnungshöfe oder Vorstand von Zentralbanken
  • Botschafter
  • Geschäftsträger oder hochrangiger Offizier der Streitkräfte
  • Mitglied von Verwaltungs-, Leistungs- oder Aufsichtsorganen staatlicher Unternehmen

Welche Inhalte muss eine KYC Prüfung haben?

  • Identifizierungspflicht

Bei Personen

  • Vorlage des gültigen amtlichen Lichtbildausweises & Überprüfung der Daten
  • Vergleich des Kunden & Vergleich der Unterschrift mit dem vorgelegten amtlichen Lichtbildausweis
  • Kopie des gültigen amtlichen Lichtbildausweises

Bei Unternehmen

Identifiziert werden müssen das Unternehmen selbst, die vertretungsbefugte Person oder Personen und der wirtschaftlicher Eigentümer des Unternehmens. Notwendige zu erfassende Daten sind:

  • Name
  • Adresse
  • Sitz
  • Rechtsform
  • Registernummer
  • Unternehmensgegenstand
  • vertretungsbefugte/geschäftsführende Organe
  • Firmenbuchauszug
  • Handelsregisterauszug
  • Satzung, Gesellschaftsvertrag, Stiftungsurkunde
  • Mittelherkunft

Die Überprüfung der Mittelherkunft erfolgt grundsätzlich durch eine Plausibilitätsprüfung der Kundenangaben. Der Kunde muss im Vertrag und Gesprächsprotokoll Angaben zur Herkunft der zu veranlagenden Geldmittel und zu seinen Vermögensverhältnissen machen.

  • Mindestinhalt Kundenakt

Bei Personen

  • Vertrag und Gesprächsprotokoll
  • Kopie amtlicher Lichtbildausweis aller Kunden & ihrer Vertreter (Eltern, Sachwalter, usw.)
  • geeignete Dokumente zu Grund & Nachweis der Stellvertretung
  • eventuell Herkunftsnachweis

Bei Unternehmen

  • Vertrag und Gesprächsprotokoll
  • Firmendaten (Registerauszug)
  • Kopien amtlicher Lichtbildausweis der vertretungsbefugten Personen
  • Vollmacht der vertretungsbefugten Personen (wenn nicht in  Firmendaten ersichtlich)
  • Belege zum wirtschaftlichen Eigentümer (wenn nicht in Firmendaten ersichtlich)
  • eventuell Herkunftsnachweis
  • Zeitpunkt der Identifizierung und Aufbewahrungspflicht

Die Identifizierung des Kunden und der Mittelherkunft muss vor Beginn der Geschäftsbeziehung ordnungsgemäß abgeschlossen sein.

Wir von Heller Consult sind stets darauf bedacht alle KYC Prüfungen ordnungsgemäß durchzuführen. Haben Sie noch Fragen zu KYC? Vereinbaren Sie hier Ihr kostenloses Erstgespräch.

Quellen:

  • Bundesministerium für Finanzen
  • lexisnexis
  • Österreichische Hotel und Tourismusbank

Haben Sie noch Fragen dazu?

Kontaktieren Sie uns: +43 1 310 60 10 52 oder info@hellerconsult.com

2 Gedanken zu „KYC – Know Your Costumer

Kommentare sind geschlossen.