Kennen Sie den Unterschied zwischen SOLL- und IST-Besteuerung?

Sie haben diese beiden Begriffe sicher schon einmal gehört oder gelesen und vielleicht nicht gewusst, was Sie damit anfangen sollen, bzw. was sie bedeuten.

SOLLen Sie Ihre Umsätze der Umsatzsteuer unterziehen oder IST diese schon in Ihren Umsätzen enthalten?

Ganz so simpel ist die Unterscheidung nicht. Daher möchte ich diese beiden Begriffe etwas näher erörtern.

Grundsätzlich richtet sich die Fälligkeit der Umsatzsteuer nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld, d.h. nach der jeweiligen Lieferung oder sonstigen Leistung, bzw. nach Ausstellung der Ausgangsrechnung (spätestens aber ein Monat nach der Lieferung oder Leistung).

Was unterscheidet nun die SOLL- von der IST-Besteuerung?

SOLL-Besteuerung

Bei der SOLL-Besteuerung entsteht die Umsatzsteuerschuld mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung erbracht wird, bzw. maximal einen Monat später, wenn die Rechnung an den Kunden nicht im Monat der Lieferung oder Leistung ausgestellt wird.

Sie ist der Normalfall und hat mit der Zahlung der Rechnung durch den Kunden nichts zu tun. Unabhängig davon, ob Ihr Kunde Ihnen den Betrag schon überwiesen hat oder nicht, Sie müssen dem Finanzamt die Umsatzsteuer bezahlen.

Beispiel: Sie reparieren für einen Kunden eine größere Maschine. Sie beginnen im Februar und schließen die Reparatur im März ab. Die Rechnung an den Kunden stellen Sie im April. In diesem Fall haben Sie den Umsatz dieser Rechnung in die Voranmeldung April zu nehmen, die entsprechende Umsatzsteuer ist dann bis zum 15. Juni fällig. (Achtung: auch wenn Sie die Rechnung erst im Juni stellen, müssen Sie den Umsatz in die April Voranmeldung aufnehmen)
Diese Vorgangsweise kann für viele Unternehmer natürlich zu einer besonderen Härte führen. Obwohl Sie vom Kunden das Geld noch nicht erhalten haben, müssen Sie die Umsatzsteuer bereits dem Finanzamt bezahlen. Daher hat der Gesetzgeber für einige Wirtschaftstreibende eine Erleichterung geschaffen, die

IST-Besteuerung

Hier geht es um die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten. Das heißt, die Umsatzsteuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats, in welchem  der Zahlungseingang erfolgt. Das bedeutet, das Entgelt muss dem leistenden Unternehmer auch tatsächlich zugeflossen sein.
Die Steuerschuld entsteht unabhängig vom Zeitpunkt der Leistungserbringung!

Führen wir unser obiges Beispiel weiter: Unser Unternehmer, der die Reparatur durchgeführt hat, ist IST-Versteuerer. Der Kunde steckt in Zahlungsschwierigkeiten und kann den Rechnungsbetrag erst 3 Monate später, nämlich erst im Juli bezahlen. In diesem Fall muss unser Unternehmer den Umsatz auch erst in die Juli Voranmeldung aufnehmen, die Fälligkeit der Umsatzsteuer ist dann bis zum 15. September.

Nun erhebt sich natürlich die Frage: Was gilt für wen? Kann ich mir das als Unternehmer einfach aussuchen?

So einfach ist es leider nicht.

Für wen also gilt die SOLL-Versteuerung?

Dieses System ist zwingend vorgeschrieben für:

  • buchführungspflichtige Gewerbebetriebe und land- und forstwirtschaftliche
  • andere Tätigkeiten, mit Ausnahme der freiberuflichen, wenn die Umsätze in einem  der beiden vorangegangenen Kalenderjahre mehr als € 110.000,– betrugen; der praktisch häufigste Fall sind Umsätze aus Vermietung
  • Leistungen, für welche die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht  (Reverse-Charge); wichtige Anwendungsfälle sind Bauleistungen und bestimmte   Leistungen ausländischer Unternehmer

Für alle anderen Umsätze bzw. Unternehmer gilt die IST-Versteuerung. Also für:

  • Umsätze aus freiberuflicher Tätigkeit, dazu gehören u.a. Wissenschaftler, Künstler,  Schriftsteller, Vortragende, Wirtschaftstreuhänder, aber auch Unternehmensberater, unabhängig von der Höhe der Umsätze
  • nicht buchführungspflichtige Gewerbebetriebe und land- und forstwirtschaftliche   Betriebe
  • Umsätze aus anderen Tätigkeiten (Vermietung), wenn diese in einem der beiden vorangegangenen Kalenderjahre maximal € 110.000,– betragen haben

Die IST-Versteuerung ist eine Vergünstigung, die Sie allerdings nicht unbedingt in Anspruch nehmen müssen. Wollen Sie lieber nach SOLL versteuern (weil es buchungstechnisch für Sie vielleicht einfacher ist und die Kunden sowieso ihre Rechnungen innerhalb von ein paar Tagen bezahlen), können Sie einen Antrag auf SOLL-Besteuerung stellen.

Aber die meisten Unternehmer, die die IST-Besteuerung anwenden dürfen, werden es wahrscheinlich auch tun. Schließlich hat es gewisse Vorteile:

  • Bessere Liquidität:

Es kann nicht passieren, dass das Finanzamt Geld fordert, das man noch gar nicht bekommen hat.

  • Vereinfachte Buchhaltung:

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung kann einfach aus den Geldeingängen auf dem Konto abgeleitet werden.

Nun noch ein paar Beispiele, aus der Sie die Fälligkeit der Umsatzsteuer ablesen können.

Beispiele für die zeitliche Abfolge

Tabelle

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